30. Juni 2022
Elektronische Patientenakte (ePA)
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Was wird in der ePA gespeichert?
In der elektronischen Patientenakte (ePA) sind alle relevanten Informationen über die Gesundheit und Krankheit der Patient:innen enthalten. Ziel dieser Einführung ist es, Diagnosen, Behandlungen und Therapien zu optimieren, zeiteffizient und zielorientiert zu arbeiten und patientenfreundlich zu handeln. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte ihrer Krankenkassen erhalten. Gespeichert werden unter anderem medizinische Befunde, bereits durchgeführte Untersuchungen und Behandlungen sowie der Medikamentenplan der Patient:innen und seine Vorerkrankungen oder Allergien. Um eine möglichst vollständige ePA zu haben, ist das Sammeln von Patientendaten aus Praxis- und Krankenhausaufenthalten vorteilhaft.
Patient:innen können die ePA in der Regel über eine App oder ein Online-Portal ihrer Krankenkasse einsehen und verwalten. Sie können Dokumente selbst hochladen sowie festlegen, welche Ärzt:innen, Praxen oder Einrichtungen Zugriff auf die Inhalte erhalten. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen, Krankenhäuser und Apotheken zur Nutzung der ePA verpflichtet.