22. Oktober 2020
Kodex Ambulante Weiterbildung
iStock/yuelan
Der ambulante Abschnitt der Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin dauert in Baden-Württemberg 24 Monate und verläuft je nach Weiterbilder, Weiterbildungspraxis und Patientenstruktur unterschiedlich. Um die ambulante Weiterbildung zu vereinheitlichen und allen Ärzt:innen in Weiterbildung eine gute Ausbildung zu garantieren, hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverbands den Kodex für die ambulante Weiterbildung Allgemeinmedizin erarbeitet. Er ist auch unter dem Namen “Kodex für die freiwilligen Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards für weiterbildende Praxen im ambulanten hausärztlichen Bereich (QahB)” bekannt.
Standards für den ambulante Weiterbildungsabschnitt
Im Kodex Ambulante Weiterbildung Allgemeinmedizin werden verschiedene Standards für die Weiterbildungszeit in der Hausarztpraxis definiert. Die sogenannten obligaten Kriterien sind verbindlich einzuhaltende Anforderungen, die fakultativen Kriterien sind Bestimmungen, die zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich sind. In den obligaten Kriterien wird das Gehalt, die Wochenarbeitszeit, der Urlaubs- und Fortbildungsanspruch, die Merkmale und Leistungen der Weiterbildungspraxis und die Betreuungspflicht des Weiterbilders festgelegt. Neben regelmäßigen Weiterbildungsgesprächen ist es zum Beispiel Pflicht, dem Arzt oder der Ärzt:in in Weiterbildung ein eigenes Sprechzimmer zur Verfügung zu stellen. In den fakultativen Kriterien wird allen Weiterbildern empfohlen, sich regelmäßig medizinisch und didaktisch fortzubilden, sich an medizinischen Leitlinien zu orientieren und seine Ärzte in Weiterbildung in das Thema Praxismanagement einzuführen. Dazu zählen zum Beispiel die Bereiche wie Personalführung, Buchhaltung, Abrechnung und die Hausarztzentrierte Versorgung.
Freiwillige Teilnahme am Kodex
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverbands hat auf Basis des Kodex einen Anstellungsvertrag für Ärzt:innen in Weiterbildung ausgearbeitet, der als Muster von der Weiterbildungspraxis verwendet werden kann. Die Teilnahme am Kodex ist freiwillig. Wer sich auf die Leitlinien des Kodex verpflichten möchte, kann sich dafür auf der Website des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands registrieren. In Baden-Württemberg nehmen inzwischen rund 70 Weiterbilder am Kodex teil.
Weiterbilder mit Kodex-Teilnahme in Baden-Württemberg
Eine Übersicht über alle Praxen findet ihr auf der Website des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands.
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