24. Oktober 2020
Förderung in der Allgemeinmedizin
iStock/Andrija Nikolic
Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich Hausärzt:in werden möchte?
Angehende Hausärzt:innen haben in Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich im Studium, im Praktischen Jahr (PJ) oder auch in der Facharztweiterbildung unterstützen zu lassen. Und auch niederlassungswillige Ärzt:innen werden gefördert.
Studierende können bereits für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin Fahrtkostenzuschüsse bei ihrer Universität beantragen. Das Angebot gilt vor allem für Praktika im ländlichen Raum, die längere Anfahrtswege erfordern. Dieses Angebot wird vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg finanziell gefördert. Wie hoch der Zuschuss im Einzelnen ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Fakultät und der jeweiligen allgemeinmedizinischen Hochschuleinrichtung.
Ärzt:innen in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin stehen in Baden-Württemberg die sogenannte Verbundweiterbildung und die “VerbundweiterbildungPlus” zur Seite. Nach individueller Beratung wird Berufsanfängern und Ärzten in der fortgeschrittenen Weiterbildung eine strukturierte und nahtlose Rotation durch sämtliche Weiterbildungsabschnitte ermöglicht. Finanziell wird die Weiterbildung über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mit 4.800 Euro im Monat gefördert. Dieser Betrag soll durch die Weiterbildungsstätte auf die im Krankenhaus übliche, tarifvertraglich geregelte Vergütung angehoben werden. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten (500 Euro bzw. 250 Euro).
Wer sich eine Niederlassung in ländlichen Regionen vorstellen kann, wird vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Aktionsprogramms “Landärzte” zusätzlich gefördert. Unterstützt werden alle Niederlassungen in Gebieten, in denen die ambulante hausärztliche Versorgung nicht gegeben ist oder gefährdet erscheint. Gefördert wird aber nicht nur die Gründung einer neuen Praxis, sondern auch die Übernahme eines Arztsitzes, die Einrichtung einer Zweitpraxis oder die Anstellung eines Arztes in einer bestehenden Praxis. Das Förderprogramm ist mit zwei Millionen Euro ausgestattet und richtet sich nicht nur an Fachärzte für Allgemeinmedizin, sondern auch an Kinder- und Jugendärzte und hausärztlich tätige Internisten. Für eine Förderung stehen je Antragssteller zwischen 10.000 und 30.000 Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es auch auf lokaler Ebene verschiedenste Fördermöglichkeiten. Gemeinden, die Hausärzte suchen, bieten Niederlassungsinteressierten z. B. besondere Konditionen (mietfreie Praxisräume, vergünstigtes Bauland oder Zuschüsse zur Praxiseinrichtung) an.
Förderung Blockpraktikum Allgemeinmedizin
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Förderung Famulatur Allgemeinmedizn
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Förderung PJ Allgemeinmedizn
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