24. Oktober 2020
Selektivvertrag
iStock/filipfoto
Was ist der Unterschied zwischen Kollektiv- und Selektivverträgen?
Selektivverträge bieten einzelnen Leistungserbringern (z. B. einzelnen Ärzten, Berufsverbänden, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Arztnetzen) die Möglichkeit, individuelle Vertragsbedingungen mit den Krankenkassen auszuhandeln. Sie unterscheiden sich damit von den Kollektivverträgen, die zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenkassen abgeschlossen werden. In den Selektivverträgen können daher Leistungen außerhalb der Regelversorgung vereinbart werden. Ärzte und Patienten haben die freie Wahl, sich für die Selektivverträge zu entscheiden. Um Doppelzahlungen der Krankenkassen zu vermeiden, werden die in den Selektivverträgen beschlossenen Vergütungen aus der von den Kassen zu zahlenden Gesamtvergütung herausgerechnet. Das Bereinigungsverfahren wird vom Bewertungsausschuss (BA) festgelegt.
Selektivverträge existieren bislang vor allem in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV).
Weitere Informationen zu den Kollektivverträgen
Erfahre mehr über die Rolle der Kollektivverträge in der hausärztlichen Versorgung.
Mehr erfahren