30. August 2020

Delegation ärztlicher Leistungen

Hausärztin begrüßt eine zufriedene Patientin mit Handschlag.

iStock/AlexRaths


Muss ich als Ärzt:in alle Behandlungsschritte selbst durchführen oder kann ich mir helfen lassen?

Die Behandlung von Patient:innen muss nicht zwangsläufig nur durch Ärzt:innen erfolgen, auch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe dürfen daran mitwirken. So können Medizinische Fachangestellte (MFA) z. B. bestimmte Hausbesuche übernehmen, Verbände wechseln oder den Blutdruck messen. Welche Routineaufgaben an nicht-ärztliche Personen delegiert werden können, haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Vereinbarung definiert. Durch diese Regelung können niedergelassene Ärzt:innen von einigen Routinetätigkeiten entlastet werden.

In Baden-Württemberg können ärztliche Leistungen an sogenannte VERAHs, “Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis”, delegiert werden. In anderen Bundesländern existieren vergleichbare Modelle.
Auch für MFA gibt es immer mehr Möglichkeiten, sich akademisch weiterzubilden. In vielen Fällen können Arztpraxen in der HZV die delegierten Leistungen abrechnen.

Weitere Informationen zur VERAH
Erfahre mehr über die Aufgaben einer VERAH in der Hausarztpraxis.

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Akademische Weiterbildung von MFA
Wir stellen interessante akademische Weiterbildungsmöglichkeiten für MFA vor und welche Zuschläge es in der HZV gibt.

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