21. Oktober 2020

Stellungnahme zum Landarztgesetz Baden-Württemberg

Stellungnahme des Deutschen Hausärzteverbandes Landesverband Baden-Württemberg e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz Baden-Württemberg)

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg spricht der Landesregierung seinen Dank für die Auseinandersetzung mit dem Thema der hausärztlichen Versorgung aus. Ein bereits existierender Bedarf von mehr als 600 Hausärztinnen und Hausärzten führt in der Gesundheitsversorgung Baden-Württembergs zu großen Lücken, die es zu schließen gilt. Hierbei stellt für uns die Auseinandersetzung mit Studium und Weiterbildung im Bereich der Hausarztmedizin eine wichtige Maßnahme dar, weshalb wir diesen Ansatz grundsätzlich unterstützen. Die Attraktivität der selbstständigen, freiberuflichen hausärztlichen Tätigkeit, die das hausärztliche Bild mit einer zuverlässigen Arzt-Patienten-Beziehung geprägt hat, ist durch die aktuellen Rahmenbedingungen der hausärztlichen Tätigkeit massiv bedroht und befindet sich in einer Transformation, die es kurz-, mittel- und langfristig zu gestalten gilt. Hierbei ist es aus unserer Sicht existenziell, unsere Freiberuflichkeit vor renditeorientierten Einflüssen zu schützen und die hochwertige hausärztliche Gesundheitsversorgung nachhaltig zu stärken.

Die von Ihnen präferierte und beschlossene Einführung einer sog. Landarztquote, halten wir als langfristige Maßnahme in Bezug auf diese Zielsetzung für problematisch und möchten unsere Bedenken zum Ausdruck bringen. Zunächst handelt es sich um den Begriff des Landarztes selbst. Dieser fokussiert nicht nur auf die Hausarztmedizin, da der Begriff des Arztes allgemein sowohl Haus- als auch Fachärzte impliziert. Zum anderen vermittelt er einen anachronistischen Blick auf die derzeitige, reale hausärztliche Versorgung. Hausärztinnen und Hausärzte, egal in welcher Region Baden-Württembergs sie tätig sind, befassen sich mit unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten, die aber nicht alleinig auf rurale bzw. urbane Strukturen begrenzt werden können. Zudem übersieht der Begriff die bestehende hausärztliche Bedarfslage, die sich nicht nur im ländlichen Raum, sondern vielmehr auch bereits jetzt schon in städtischen Regionen Baden-Württembergs (vgl. Stuttgart) abzeichnet. Eine Festlegung auf den Begriff des Landarztes ist daher aus unserer Sicht irreführend und vermittelt nicht die Intention des Gesetzgebers, gezielt die hausärztliche Versorgung auf die Bedarfslage des Landes (vgl. §§1,3) anzupassen. Wir sprechen uns daher grundsätzlich gegen die Bezeichnung „Landarzt“ aus.

Die Maßnahme einer Quotierung bei der Studienplatzvergabe kann, wenn überhaupt, aus unserer Sicht nur einen langfristigen Ansatz darstellen, wie der hausärztlichen Versorgungssituation Baden-Württembergs sowie den bereits existierenden Versorgungsproblemen begegnet werden kann. Studium und Facharztweiterbildung in der Allgemeinmedizin dauern mindestens 11 Jahre, oft bis zu 16 Jahre (vgl. van den Bussche 2019). Die Festlegung einer Quote und die gesicherte Erweiterung um jährlich 75 Studienplätze im Bereich der Hausarztmedizin wird frühestens in 11 bis 16 Jahren, d. h. langfristig, erste Auswirkungen zeigen. Berücksichtigt man dabei aber die bereits mehr als 600 fehlenden Hausärztinnen und Hausärzte sowie deren immense Steigerung aufgrund der Altersstruktur der Hausärztinnen und Hausärzte in den kommenden Jahren, kann die festgelegte Größenordnung der Studienabgänger den Bedarf nicht ansatzweise decken. Aus unserer Sicht sind hierfür grundsätzliche Überlegungen zur Steuerung der Weiterbildungen der einzelnen Fachrichtungen an den Empfehlungen des Gutachtens des Sachverständigenrates (2009) sowie damit einhergehend an den realen Versorgungsbedarfen der Bevölkerung auszurichten. Die für die Umsetzung dieses Gesetzes geplanten initial notwendigen ca. 1,8 Mio. € sowie die für den Erhalt des Prozesses weiteren Kosten sehen wir, bezogen auf den Outcome und die Effektivität der Verwendung der Gelder, kritisch. Die für uns notwendige Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes Hausarzt erfolgt damit in keiner Weise, wenn nicht gar eine Imageschädigung aufgrund der Auswahlkriterien der Studienplatzbewerber bewirkt wird. Zudem beruht die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme alleinig auf der Erfüllung der Vertragsverpflichtung, für zehn Jahre als Hausarzt in der jeweiligen Region tätig zu sein. Überzeugende Argumente und Steigerungen der Zufriedenheit in der Ausübung der Tätigkeit als Hausarzt fehlen, sodass diese Aspekte in jedem Fall von der nachfolgenden Regierung nachzubessern sind. Bei nach wie vor mehrfach höherer Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern für den Studienlatz Medizin ist eine missbräuchliche Nutzung dieses Studienplatzangebots nicht auszuschließen.

> Komplette Stellungnahme als PDF

 

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