21. April 2020

ÄrzteZeitung: Kurzarbeit und Rettungsschirm – das geht nicht

ÄrzteZeitung:
Kurzarbeit und Rettungsschirm – das geht nicht

Kurzarbeit und Nutzung des Corona-Hilfspakets schließen sich weitgehend aus. Das hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits in der vergangenen Woche in einer Weisung (Az.: 75095/7506) auch an den Gesundheitssektor klargestellt, die der „Ärzte Zeitung“ in Auszügen vorliegt.

Grundsätzlich können Vertragsarztpraxen, MVZ und Krankenhäuser laut BA einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Der Anspruch müsse auf wirtschaftlichen Gründen, zum Beispiel auf einer Verringerung der Fallzahlen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen.

Die im März beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte wirkten allerdings wie eine Betriebsausfallversicherung. Raum für eine Zahlung von Kurzarbeitergeld bestehe nicht, heißt es in der Weisung.

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