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26. Januar 2021
Corona-Verordnung: Neue Regelung zur Maskenpflicht in Praxen

Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind seit dem 25.1.2021 für die Patienten und das Personal in der Praxis ab sofort medizinische Masken vorgeschrieben. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen und Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.