24. März 2021

SVR stellt Gutachten "Digitalisierung für Gesundheit" vor

Datenschutz in der Medizin

iStock/marchmeena29

Nach dem Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) sind die Möglichkeiten der Digitalisierung in Deutschland noch nicht ausgeschöpft. Daher fordert er die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Gesundheit aller Menschen auszubauen. Hierzu fordert er eine Strategie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
 

Der Rat kommt in seinem Gutachten zur konkreten Empfehlungen einer patientenwohldienlichen Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) ebenso wie zur treuhänderisch kontrollierten Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Das Gutachten erörtert ferner die Nutzung und Kostenerstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen und die Steigerung digitaler Gesundheitskompetenz in den Heilberufen im Besonderen und bei den Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen. Es skizziert die normativen, rechtlichen und ökonomi-schen Rahmenbedingungen der Digitalisierung und die strategischen Schritte, die auf ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem hin zu tun sind.

"Wir brauchen eine ehrliche Diskussion über bisherige Fehlentwicklungen. Die Politik hat in den letzten Jahren Schritte in die richtige Richtung getan. Ziel muss die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung sein: hin auf ein digitales, ein systematisch lernendes Gesundheitssystem“, betont der SVR-Vorsitzende, Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach, und führt aus: „Auch der Sachverständigenrat hält es für unabdingbar, dass Gesundheitsdaten nicht in falsche Hände fallen. Zugleich müssen sie in richtige Hände gelangen können. In Hände, die Leben und Gesundheit schützen wollen. Die Angehörigen der Heilberufe in Deutschland wollen dies. Ebenso die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die erforschen, was uns gesund erhält, was uns krank macht und wie man Krankheiten heilen kann. Kluges Misstrauen sollte zu geeigneten Schutzmaßnahmen führen – nicht Hilfe verhindern, denn Daten teilen heißt besser heilen."

Das Gutachten wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und am 17. Juni 2021 im Rahmen eines Symposiums mit der Fachöffentlichkeit diskutiert. Es ist unter www.svr-gesundheit.de abrufbar und wird demnächst im Buchhandel erscheinen.

 

-> Zum Gutachten

 

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