30. März 2021

Umsetzung des Landarztgesetzes in Baden-Württemberg

Das Landarztgesetz Baden-Württemberg ist seit Februar in Kraft getreten und u. a. wird hierdurch ein Auswahlverfahren vorgeschrieben, in welchem die Bewerber für die Zulassung zum Medizinstudium im Wege der Vorabquote ihre Fähigkeiten sowie Geeignetheit für eine spätere hausärztliche Tätigkeit darlegen sollen. Für die Durchführung dieser Auswahlverfahren sowie insbesondere Stationen der Auswahlgespräche wie auch der Durchführung von sogenannten Multiple-Mini-Interviews sucht das Ministerium für Soziales und Integration derzeit ärztliche Bewerter. Diese erhalten neben einer finanziellen Kompensation auch eine Schulung durch die Medizinische Fakultät Heidelberg. Interessierte können sich gerne direkt bei Frau Prof. Dr. Herpertz (sabine.herpertz@uniheidelberg.de) melden.

Weitere Informationen

 

Zurück Alle News

Ähnliche Beiträge