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01. April 2021
IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV
Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV tritt in weiten Teilen zum 1. April 2021 in Kraft. Sie gibt je nach Praxisgröße die Anforderungen vor, die Praxen zur Sicherung ihrer Hard- und Software erfüllen müssen, zum Beispiel aktuelle Virenschutzprogramme einzusetzen oder den Internet-Browser so einzustellen, dass er keine vertraulichen Daten speichert.
Die KBV hat zu ihrer IT-Sicherheitsrichtlinie umfassendes Informationsmaterial erstellt, das u. a. auch online verfügbar ist.