06. Mai 2021

Vereinheitlichung der P3-Pauschale in der HZV

Seit dem 01.04.2021 gilt in allen HZV-Verträgen eine weitestgehend einheitliche Definition für den Chroniker-Zuschlag. Durch die langfristige Einigung zur Chronikervergütung mit dem Verband der Ersatzkassen kann die Leistung der P3 ab dem zweiten Quartal 2021 bei allen Patienten mit chronischen Erkrankungen gemäß bzw. angelehnt an die Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erbracht werden. Die Pauschale P3 wird weiterhin mit 22 € vergütet und der VERAH-Zuschlag, analog zur Vereinbarung mit der TK innerhalb des Vertrages, auf 8 € angehoben. Durch die Angleichung der P3 profitieren Sie nun in allen acht HZV-Verträgen von der gleichen Systematik der Grundpauschalen. 

Die Teilnahmeerklärungen für alle Verträge finden Sie in den Vertragsunterlagen.

Vertragsunterlagen
 

Kurz-Onlineschulung
"Die HZV nimmt Fahrt auf in der Vereinheitlichung – Aktuelles zur P3 und eAV“

In unserer Kurz-Onlineschulung erfahren Sie alles über die ab dem zweiten Quartal geltenden Neuerungen in der Abrechnung der Chronikerpauschale (P3) bei den Ersatzkassen und erhalten wertvolle Tipps für die Abrechnung. Zudem erfahren Sie Neues zur Weiterentwicklung der elektronischen Arztvernetzung. 

Nächster Termin:
14.06.2021  |  18:30 - 19:00 Uhr

Zur Anmeldung

 

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