01. Juni 2021
6 Gründe für die Teilnahme an der eAV
iStock/Chinnapong
1. Mehrwert für die Hausarztpraxis und die Patienten
Die in der elektronischen Arztvernetzung (eAV) zusammengefassten IT-Anwendungen haben wir zusammen mit der AOK Baden-Württemberg, dem MEDI VERBUND Baden-Württemberg und unter Mitwirkung teilnehmender Ärzte entwickelt. Ziel ist es sowohl für die Hausarztpraxen als auch für die Patienten einen hohen Nutzen zu erzeugen. Mit der eAV im Haus- und FacharztProgramm der AOK Baden-Württemberg schaffen wir die Grundlage für einen digitalen Austausch von Informationen, die im Praxisalltag für die Behandlung von Patienten relevant sind.
2. Einfache Teilnahme
Die freiwillige Teilnahme an der eAV ist ohne zusätzliche Hardware möglich, denn die Anwendungen auf Selektivvertragsebene lassen sich in Ihr bestehendes Praxisverwaltungssystem integrieren. Die notwendigen Schritte zur Teilnahme an der eAV und Informationen über die Software haben wir Ihnen unter folgendem Link zusammengestellt.
3. Beständigkeit
Die eAV hat sich in der Praxis bewährt und hat auch für die Zukunft weiter Potenzial. Die steigende Nutzung unserer eAV verdeutlicht, dass von Ärzten gestaltete und betriebene Digitalisierungsplattformen ein deutlich höheres Potenzial entfalten können als andere Modelle. Mittlerweile nutzen rund 2.100 Hausärzte in Baden-Württemberg die Vorteile der eAV.
4. Erleichterung des Praxisalltags
Die derzeit eingesetzten Fachanwendungen der eAV - eArztbrief, eAU und HAUSKOMET - erleichtern Ihren Praxisalltag und ermöglichen Ihnen und Ihrem Praxispersonal schnellere und unbürokratische Arbeitsabläufe. Mit der elektronischen Arztvernetzung möchten wir die Hausarztpraxis auch in Zukunft wettbewerbsfähig halten. Daher ist eine über den Faxstandard hinausgehende elektronische Vernetzung der Praxen dringend notwendig.
5. Angemessene Vergütung
Mit der Teilnahme an der elektronischen Arztvernetzung machen Sie Ihre Hausarztpraxis nicht nur fit für die Zukunft, Sie profitieren auch von der attraktiven Vergütung des eAV-Moduls im HZV-Vertrag der AOK BW. Mit unserem eAV-Rechner können Sie direkt ermitteln, mit was für einem Erlös Sie durch die Teilnahme an der eAV rechnen können.
In folgender Tabelle haben wir Ihnen die Zuschläge durch die eAV zusammengefasst:
* FAP = Facharzt-Programm, ** BF = Behandlungsfall
Hinweis: Zudem findet eine einmalige Zahlung der Organisationspauschale als Zuschuss zur Elektronischen Arztvernetzung von 2.500 € (pro BSNR / inkl. NBSNR) statt. Damit können Einmalkosten von AIS-Anbieter angemessen aufgefangen werden.
6. Vorteile der einzelnen Fachanwendungen
eArztbrief:
- Einfache Erstellung und Erhalt von eArztbriefen im eigenen Praxisverwaltungssystem
- Hinzufügen von Bilddateien
- Elektronischer Datenversand an ausgewählte Haus- und Fachärzte
- Elektronische Übernahme von Diagnosen oder Laborwerten in die Patientenakte
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):
- Einfache Erstellung von eAUs im eigenen Praxisverwaltungssystem
- Ausdruck nur für das Exemplar für Arbeitgeber oder Patienten notwendig
- Beim Ausdruck wird das Exemplar für die AOK Baden-Württemberg automatisch als Datensatz erstellt und per Klick vom Hausarzt signiert und weitergeleitet (papierlos)
- Schon knapp 700.000 eAUs wurden verschickt
HAUSKOMET:
- Elektronische Erfassung, Bereitstellung und Pflege der verordneten Arzneimittel durch den Hausarzt
- Einfacher Zugriff der behandelnden Ärzte auf die Medikamenteninformationen aus dem bekannten Praxisverwaltungssystem
- Im Praxisverwaltungssystem veranlasste Arzneimittel-Verordnungen werden automatisch in die Medikamenteninformation übertragen
Weitere Informationen
Mehr zur eAV Mehr zum eArztbrief
Kontakt
Wenn Sie Fragen zur eAV haben, steht Ihnen das Team unserer Praxisberatung telefonisch unter +49 (0) 711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@hausarzt-bw.de mit Rat und Tat zur Seite.
Kurz-Onlineschulung
"Die HZV nimmt Fahrt auf in der Vereinheitlichung – Aktuelles zur P3 und eAV“
In unserer Kurz-Onlineschulung erfahren Sie Neues zur Weiterentwicklung der elektronischen Arztvernetzung. Zudem erhalten Sie Infos über die ab dem zweiten Quartal geltenden Neuerungen in der Abrechnung der Chronikerpauschale (P3) bei den Ersatzkassen.
Nächste Termine:
14.06.2021 | 18:30 - 19:00 Uhr
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