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01. Januar 2022
Neue GOÄ-Analogziffer für die Hygienepauschale
iStock/Christian Horz
Die bisher geltende Hygienepauschale für Privatpatienten, die 245A (sog. Hygieneziffer), wurde nicht verlängert. Als Ersatz wurde vom PKV-Verband, den Beihilfekostenträgern, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer ab dem 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 eine neue Abrechnungsposition als Hygienepauschale vereinbart, die Abrechnung der A383, berechenbar mit dem 2,3-fachen Gebührensatz. Die Leistung wird somit nun in Höhe von 4,02 Euro honoriert.
Für die Abrechnung A383 gelten die gleichen Voraussetzungen wie bisher für die 245A GOÄ.