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10. Februar 2022
Informationen zu AUs für Corona-Patienten
iStock/Imagesines
Unter welchen Voraussetzungen Hausärztinnen und Hausärzte gegenüber Patienten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, eine AU-Bescheinigung ausstellen dürfen, hängt wesentlich davon ab, ob der infizierte Arbeitnehmer über einen symptomatischen oder asymptomatischen Krankheitsverlauf verfügt.
Den rechtlichen Rahmen zur Ausstellung von AU-Bescheinigungen für mit dem Coronavirus infizierte Patienten hat der Deutsche Hausärzteverband in einem Übersichtsdokument zusammengefasst.