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31. März 2022
Maskenpflicht in Praxen soll in Baden-Württemberg bleiben
iStock/Christian Horz
Laut einer Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg plant die Landesregierung auch nach dem 2. April 2022 an der Maskenpflicht für Praxen festzuhalten. Man wolle den Gestaltungsspielraum nutzen, den das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stelle.
Eine rechtliche Einschätzung des Deutschen Hausärzteverbands zu dieser Thematik finden Sie hier.
Weitere Informationen auf baden-württemberg.de