30. Juni 2022

Neuerungen im HZV-Vertrag mit der TK

Hausarzt tippt auf dem Schreibtisch in seinen Taschenrechner.

iStock/everythingpossible

Wir informieren Sie über alle Änderungen im HZV-Vertrag mit der TK zu Q3/22. Erfahren Sie mehr über die Erhöhung der P2 und der Vertreterpauschale sowie über die Überführung von Einzelleistungen in die Pauschalen.
 

Erhöhung der Pauschalen P2 und Vertreterpauschale

Ab Q3/22 erhöht sich die Pauschale P2 auf 44 € und für die Vertreterpauschale auf 40€.
 

Neuer Zuschlag für digitale Anwendungen Z5 auf die P2

Mit dem neuen Zuschlag für digitale Anwendungen Z5 können Sie beim Nachweis der angeführten Praxisstrukturmerkmale 2€ pro nachgewiesenem Merkmal als Zuschlag auf jede abgerechnete P2 geltend machen. Der Zuschlag beinhaltet die folgenden vier Praxisstrukturmerkmale:

  • Telematik-Infrastruktur-Paket mit Vorhalten des jeweils verfügbaren aktuellen Updates für die TI Dienste.
  • Bereitstellung online buchbarer Termine.
  • Einsatz eines PVS Impfmanagement-Systems.
  • Shared- Decision- Making mit arriba

Die Voraussetzungen zur Meldung der Merkmale können Sie dem Anhang 6 zur Anlage 3 entnehmen und anhand der “Selbstauskunft digitale Anwendungen" melden. Die Zuschläge werden ab dem Meldequartal vergütet.
 

Neue Einzelleistungen ePA Erstbefüllung, ePA Aktualisierung sowie Videosprechskonsultation

Ab Q3/22 können Sie 35 € für eine ePA Erstbefüllung (Ziffer 56001), 7€ für eine ePA Aktualisierung (Ziffer 56002) und 5€ für die Durchführung einer Videosprechkonsultation als Einzelleistungen abrechnen. Aufgrund des kurzfristigen Abschlusses der Honorarverhandlungen findet die Abrechnung der Videosprechkonsultation in Q3/22 über die Pseudoziffer 56089 statt und ab Q4/22 über die Abrechnungsziffer 0000V.

 

Überführung von Einzelleistungen in die Pauschalen

Im Zuge der Vereinheitlichung der HZV Verträge erfolgt zu Q3/22 ebenfalls die Überführung der folgenden Einzelleistungen in die Pauschalen:

  • 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I
  • 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II
  • 01611 Verordnung von medizinischer Rehabilitation
  • 03240 Hausärztlich- Geriatrisches Basisassesment
  • 03321 Belastungs- EKG

Diese Abrechnungsziffern können ab Q3/22 somit nicht mehr als Einzelleistungen abgerechnet werden.

 

Alle HZV-Änderungen im HZV-Express

Im HZV-Express finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das nächste Quartal.

Zum HZV-Express

 

Zurück Alle News

Ähnliche Beiträge