26. September 2022

Bivalente Impfstoffe: Neue Abrechnungsziffern

Hausärztin zieht an der Impfampulle eine Spritze auf.

iStock/scyther5

Die COVID-19-Impfstoffe von von BioNTech/Pfizer und Moderna, die an die Omikronvariante des Corona-Virus angepasst sind, können ab dem 1. Oktober mit einer eigenen Pseudo-Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden.

 

Auffrischimpfungen mit einem der bivalenten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (BA.4-5 oder BA.1) können Ärzt:innen mit der Pseudonummer 88337 abrechnen. Für den Impfstoff von Moderna kann die Pseudonummer 88338 verwendet werden.

Alle Pseudo-GOPs für bivalente Impfstoffe ab dem 1. Oktober:
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