27. Januar 2023

Maskenpflicht für Praxispersonal fällt

iStock/Spitzt-Foto

Das Personal in Arztpraxen muss ab dem 31. Januar 2023 keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Für Patient:innen besteht weiterhin eine Maskenpflicht. Dies hat das baden-württembergische Landeskabinett mit seiner Zustimmung zur geänderten Corona-Verordnung festgelegt. 
 

Das baden-württembergische Landeskabinett hat einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Damit gehört zum 31. Januar 2023 nicht nur die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr der Vergangenheit an. Unter anderem kommt es auch in Arztpraxen zu Änderungen: Das Praxispersonal muss künftig keine Maske mehr tragen. Patient:innen sind weiterhin verpflichtet, während des Arztbesuchs eine FFP2-Maske zu tragen.

"Das Land befindet sich im Übergang von der Pandemie in die Endemie", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha zur geänderten Verordnung. "Bei der Rücknahme von Einschränkungen haben wir in Baden-Württemberg ein stufenweises Vorgehen verfolgt, das hat sich bewährt. Auch in Zukunft werden wir das Infektionsgeschehen im Land aufmerksam beobachten, um bei Bedarf schnell reagieren zu können."

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat ebenso wie die Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

Mehr erfahren: 
-> Weitere Informationen auf baden-württemberg.de
-> Praxisschild zum Download

 

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