30. Mai 2023
Reduzierte Mitgliedsbeiträge je nach Tätigkeitsumfang
iStock/Davidovici
Die neuen Beiträge gehen mit zusätzlichen Vergünstigungen für angestellte Hausärzt:innen einher, je nach Tätigkeitsumfang. Auch für niedergelassene Ärzt:innen mit einem Versorgungsauftrag von 50 Prozent oder weniger ist ein reduzierter Beitrag verabschiedet worden. Mit dem angepassten Beitragsmodell wurde auch eine entsprechende Nachweispflicht der Mitglieder beschlossen.
Alle Mitgliedsbeiträge im Überblick
Mitgliedsstatus |
Monatsbeitrag bis 30.06.2023 |
Monatsbeitrag ab 01.07.2023 |
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Niedergelassene Hausärzt:innen mit einem Versorgungsauftrag größer 50 % | 32,50 € | 32,50 € |
Niedergelassene Hausärzt:innen mit einem Versorgungsauftrag von 50 % (oder weniger) | 25,00 € | |
Erstes Jahr der Niederlassung, Elternzeit, AiW | 7,70 € | 7,70 € |
Angestellte Hausärzt:innen | ||
30-40 Stunden/Woche | 27,50 € | 25,00 € |
10-29 Stunden/Woche | 27,50 € | 15,00 € |
< 10 Stunden/Woche | 13,75 € | 10,00 € |
Studierende der Humanmedizin | 0,00 € | 0,00 € |
Rentner (Verwaltungsgebühr) | 2,00 € | 2,00 € |
Nachweis erbringen: Arztstatus / Medizinstudierende
Die Nachweise für den reduzierten Beitrag sind jedes Jahr proaktiv bis zum 30.09. zu erbringen. Das betrifft Ärzt:innen in Weiterbildung, in Elternzeit oder in Anstellung unter 30 Stunden pro Woche sowie Medizinstudierende. Damit Sie dieses Jahr ab dem 01.07.2023 von einem reduzierten Beitrag profitieren können, bitten wir Sie bis zum 30.06.2023 Ihren Nachweis zu erbringen.