19. Oktober 2023
Teamwork in der HZV: Das ist neu seit Q4/23

iStock/PeopleImages
In Zukunft wird die Versorgung im Team zunehmend wichtiger. Im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg honorieren wir die Schaffung entsprechender Strukturen seit Beginn des laufenden Quartals verstärkt durch zusätzliche Vergütung:
AOK | Erhöhung des VERAH®-Zuschlags
Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis, kurz VERAH®, nehmen im Praxisalltag eine zentrale Rolle ein. Dieser Tatsache tragen wir in der HZV Rechnung: Der wichtige Beitrag der VERAH® zur Patientenversorgung wird in den HZV-Verträgen durch einen Zuschlag auf die P3 honoriert. Zum 01.10.2023 ist der Zuschlag im HZV-Vertrag mit der AOK BW auf 10 € pro Quartal angestiegen.
-> Mehr zur VERAH®-Fortbildung und zur VERAH®-Meldung
AOK | Stipendien zur Förderung nichtärztlicher heilberuflicher Strukturen
Qualifikation ermöglicht Delegation – diesen Grundsatz setzen die Vertragspartner des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg durch die Bereitstellung von insgesamt 300 Stipendien zur Förderung von staatlich anerkannten akademischen Ausbildungen zum Physician Assistant, zur akademisierten VERAH® bzw. zu gleichartigen Bachelorstudienabschlüssen um. Personen, die die Studienkosten der akademischen Ausbildung tragen, erhalten nach erfolgreicher Stipendiumsbeantragung folgende Förderung:
- 300 Euro pro Quartal für max. 12 Quartale
- Erfolgszahlung in Höhe von 1.400 Euro bei erfolgreichem Studienabschluss
-> Mehr zur Stipendium-Beantragung
-> Erfahrungsbericht lesen
AOK | Zuschlag für akademische nichtärztliche Heilberufler:innen
An die Förderung nach erfolgreichem Studienabschluss schließt eine ebenfalls neue Vergütung an: Die Anstellung einer akademisierten VERAH®, eines Physician Assistant oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademisch qualifizierter nichtärztlicher Heilberufler:innen wird im AOK-HZV-Vertrag seit 01.10.2023, zunächst befristet bis zum 31.12.2025, wie folgt honoriert:
- 1 Stelle (ab 38 h pro Woche) | 10,00 Euro auf P1
- 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche) | 7,50 Euro auf P1
- 0,5 Stelle (19 h pro Woche) | 5,00 Euro auf P1
Um den Zuschlag beantragen zu können, ist ein Nachweis über die akademische nichtärztliche Ausbildung des/der Heilberufler:in erforderlich.
-> Nachweis erbringen und Zuschlag beantragen