25. Oktober 2023
Praktikable Lösung zur Sicherung des Notdienstes gefordert

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Es handelt sich um ein Einzelfallurteil zur zahnmedizinischen Notfallversorgung. Ob und wie dieses Urteil tatsächlich für den Bereitschaftsdienst der KVBW gilt, ist in der juristischen Prüfung und kann erst nach der finalen schriftlichen Urteilsbegründung, die in einigen Wochen zu erwarten ist, abschließend bewertet werden. Trotzdem greift ab sofort die sogenannte "Notbremse" der KVBW. Es wurden alle Poolärzt:innen entlassen mit der Konsequenz, dass wir niedergelassenen Ärzt:innen unsere Dienste wieder ausschließlich selbst leisten müssen, was zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung führt. Außerdem wurden Notfallpraxen geschlossen und Öffnungszeiten eingeschränkt. Hierzu haben wir als Hausärzteverband Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung Stellung bezogen.
Gestern Abend hat eine Sondervertreterversammlung der KVBW zum Urteil stattgefunden. Wir als Hausärzteverband Baden-Württemberg haben einen Antrag eingebracht, der eine klare zeitliche Begrenzung der Notbremse zum 06.12.2023 fordert und eine Exit-Strategie aus der "Notbremse" einfordert. Die KVBW ist aufgefordert, eine praktikable Lösung für Notdienstvertretungen zu ermöglichen. Das Ziel muss eine grundlegende strukturelle Reform des Notdienstes sein. Dem Antrag wurde mit einer großen Mehrheit zugestimmt. Wir sind hierzu in engem Austausch mit der KVBW und setzen uns dafür ein, dass der Prozess im Sinne unserer Mitglieder gestaltet wird.
Auch prüfen wir als Verband ein rechtliches Vorgehen gegen das Urteil und werden uns politisch dafür einsetzen, dass ein rechtssicherer Rahmen für die Vertretung durch Poolärzt:innen geschaffen wird. Alle tagesaktuellen Neuerungen und Informationen rund um dieses Thema werden wir auf dieser Seite ergänzen.
Weitere Informationen:
-> Zur Pressemitteilung
-> Infos zum HÄVBW Notdienst-Portal