21. Dezember 2023
CovidCare-Modul verlängert
iStock/peterschreiber.media
Die Software unterstützt Sie in der telefonischen Betreuung von erwachsenen Patient:innen mit Symptomen eines Infekts jeder Schwere (z.B. akute respiratorische Symptome) und positiver PCR-Testung / positivem Schnelltest auf SARS-CoV-2 in der häuslichen Absonderung. Zusätzliche Teilnahmevoraussetzung ist ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (in Anlehnung an das Robert-Koch-Institut).
Für jede im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg eingeschriebene Patientin und jeden eingeschriebenen Patienten, die oder der die vom RKI festgelegten Kriterien erfüllt und über CovidCare betreut wird, kann die Ziffer 56019 mit 40 Euro pro Krankheitsfall abgerechnet werden. Die Abrechnung gilt für vier aufeinanderfolgende Quartale, d.h. bei Abrechnung der Ziffer in Q4/23 ist frühestens wieder in Q4/24 eine Vergütung möglich.
In allen Praxen, die das Modul CovidCare bereits nutzen, ist ein Update des Moduls erforderlich. Dieses wird zeitnah unter carecockpit.org zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen:
-> HZV-Abrechnung Corona