17. Mai 2024

AOK BW: Verzicht auf Genehmigung bei Rehasport

©iStock/FatCamera

Versicherte der AOK Baden-Württemberg können jetzt noch einfacher Angebote für Rehabilitationssport und Funktionstraining in Anspruch nehmen: Sowohl bei Erst- als auch bei Folgeverordnungen ist keine Genehmigung seitens der Krankenkasse mehr erforderlich. 

 

Im Sinne der Entbürokratisierung hat die AOK Baden-Württemberg den Prozess rund um die Verordnung von Rehasport und Funktionstraining für ihre Versicherten erleichtert. Sofern die Therapie medizinisch notwendig ist, übernimmt die AOK BW die Kosten. Die ärztliche Verordnung (Muster 56) muss hierfür nicht mehr vorab genehmigt werden. Stattdessen können Versicherte entsprechende Therapieangebote direkt bei anerkannten Leistungserbringern in Anspruch nehmen und die ärztliche Verordnung direkt bei den Kursleitern ihrer Übungsgruppe abgeben.

Weitere Informationen:
-> Mehr zum Thema auf der Seite der AOK BW

 

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