25. September 2024
Quartalsrundschreiben Q4/2024
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BKK VAG und Bosch BKK: Höhere Vergütung um mehr als 10%
Nach erfolgreichen Verhandlungen sind die HZV-Verträge mit der Bosch BKK und der BKK VAG jetzt noch attraktiver. Rückwirkend zum 01.07.2024 steigen bestehende Pauschalen und Zuschläge an. In der HZV bereits etablierte Merkmale und Leistungen, wie z. B. die Klimaresiliente Beratung, werden auch im VAG/Bosch HZV-Vertrag aufgenommen und vergütet.
-> Alle Vertragsänderungen im Überblick
IKK classic: Höhere Vergütung auf bestehende HZV-Pauschalen um 8%
Die erfolgreichen Verhandlungen mit der IKK classic ergaben ein Plus von 8% durch Erhöhung des Honorars auf die P1 und P2 (P2-Erhöhung ab dem 01.07.2025). Die Aufnahme des Zuschlags für nichtärztliche akademisierte Gesundheitsberufe macht den HZV-Vertrag der IKK classic für Sie als HZV-Teilnehmer:in nun noch interessanter.
-> Alle Vertragsänderungen im Überblick
Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) mit der AOK BW
Höheres Honorar und weniger Bürokratie. Das beschreibt die Weiterentwicklungen im Vertrag zur Integrierten Versorgung Pflegeheim mit der AOK BW. Ebenfalls rückwirkend zum 01.07.2024 werden die Pauschalen PP1 und PP1V angehoben und die Teilnahmevoraussetzungen vereinfacht.
-> Alle neue Vergütungen und Leistungen im Überblick
HZV-Powermonat im Oktober 2024
Die Budgetierung im KV-System geht weiter. Und auch die angekündigte Entbudgetierung im GVSG-Gesetzesentwurf wird das Problem der KV-Honorarkürzungen nicht vollständig lösen. Honorarsicherheit bietet damit nur die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV). Der HÄVBW richtet seinen Fokus im HZV-Powermonat Oktober auf die bessere Regelversorgung. Schreiben auch Sie noch im Oktober ein, damit Ihre Patient:innen ab dem 01.01.2025 von den Vorteilen der besseren Versorgung profitieren können. Um Sie bestmöglich zu unterstützen, laden wir Sie und Ihr Praxisteam am 9. Oktober herzlich zu einem digitalen Fortbildungstag ein.
-> Alle Infos rund um den Aktionsmonat
Optimierter HZV-Bestellshop
Unser neuer HZV-Bestellshop bietet neue und optimierte Möglichkeiten für die kostenlose Bestellung praxisrelevanter Materialien. Hier finden Sie auch alle Materialien für Ihre HZV-Patienteneinschreibung.
-> Kostenlose Materialien bestellen
Das ärztliche Team hinter Ihren Fortbildungen
Im großen Bereich der HÄVBW-Fortbildungen ist der Stabwechsel erfolgt: Dr. Ingo Hrastnig, Corinna Ernle und Dr. Manuel Magistro haben die Aufgaben im Team übernommen, nachdem der bisherige Fortbildungsbeauftragte Prof. Dr. Jürgen Herbers sein Amt niedergelegt hat.
-> Mehr über das neue Fortbildungsteam erfahren
PTQZ: Fortbildungsangebot nutzen
Denken Sie daran, den Besuch Ihres Pharmakotherapie-Qualitätszirkels einzuplanen. Durch die regelmäßige Teilnahme an den Quartalsveranstaltungen erfüllen Sie ihre Fortbildungspflicht im Rahmen der HZV. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns.
-> Kontaktieren Sie unsere Praxisberatung
Abrechnung optimieren – mit unserem HonorarCheck
Stellen Sie sicher, dass Sie alle von Ihnen in der HZV und KV erbrachten Leistungen auch abrechnen! Unser HonorarCheck unterstützt Sie effektiv bei der Abrechnung.
-> Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren
Neue Funktionen im Online-Tool der (Gesamt-) Ziffernkränze
Mit unserem Online-Tool haben Sie die (Gesamt)ziffernkränze aller an der HZV teilnehmenden Krankenkassen auf einen Blick. Das (G)ZK-Tool bietet ab sofort die Möglichkeit mit einem Klick nach den Änderungen des aktuellen Quartals zu filtern.
AOK: VERAH®mobil jetzt auch für akademisierte nichtärztliche Heilberufler:innen
Seit 2013 können sich teilnehmende Praxen des AOK HZV-Vertrags für das Leasing eines VERAH®mobil entscheiden. Ab Q4/24 kann das VERAH®mobil nicht nur für VERAH® sondern auch für akademisierte nichtärztliche geleast werden. Das Formular zur Beantragung des Zugschlages VERAH®mobil finden Sie hier.
Update im CareCockpit
Um weiterhin PraCMan im CareCockpit mit uneingeschränkter Funktionalität zu nutzen ist die Installation auf das Softwareupdate (Version 3.9) erforderlich.
HZV-Einschreibe- und Arztwechselfrist
Wenn Sie Ihren Patient:innen die Vorzüge der HZV in Ihrer Praxis bereits ab Q1/2025 ermöglichen möchten, senden Sie die Teilnahmeerklärungen bis zum 01.11.2024 für alle Patient:innen ganz bequem digital an das HÄVG Rechenzentrum.
-> Zur Online-Vertragsteilnahme
Abrechnungsstichtag einhalten und Abrechnung prüfen
Nicht vergessen: Die Frist zur Übermittlung der Abrechnungsdaten für Q3/24 endet am 05.10.2024. Einen Tag später finden Sie in Ihrem E-Postfach im Arztportal die Bestätigung Ihrer eingereichten HZV-Abrechnung. Bitte prüfen Sie anhand dieser Bestätigung, ob alle von Ihnen übermittelten Daten beim HÄVG Rechenzentrum eingegangen sind.