12. November 2024

EU fordert mehr Cybersicherheit – auch in Praxen

iStock/PeopleImages

Die Europäische Union (EU) hat eine Richtlinie für mehr Cybersicherheit in Unternehmen bestimmter Sektoren und Größenordnung erlassen. Auch Gesundheitsdienstleister fallen unter die Richtlinie. Welche Hausarztpraxen betroffen sind und welche Maßnahme diese nach Inkrafttreten der Gesetzgebung in Deutschland ergreifen müssen, steht in unserem Infopapier.
 

Ziel der sog. NIS-2-Richtlinie ist es, das Niveau der Cybersicherheit in der Europäischen Union gemeinsam zu heben. Bisher ist man davon ausgegangen, dass die Richtlinie gegen März 2025 in Deutschland in ein Gesetz gegossen wird. Angesichts der jüngsten politischen Entwicklungen ist der Zeitpunkt unklar. Fest steht: Sobald die entsprechende Gesetzgebung in Deutschland in Kraft tritt, sind davon auch Hausarztpraxen betroffen, sofern sie eine gewisse Größe oder einen bestimmten Jahresumsatz überschreiten. In unserem Infopapier im Mitgliederbereich erfahren Sie, wer künftig in welcher Form für mehr Cybersicherheit sorgen muss. Halten Sie für den Login Ihre Zugangsdaten bereit. 

Weiter Informationen: 
-> Zum Infopapier

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