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10. Dezember 2024
ePA: Die elektronische Patientenakte für alle
iStock/AJ_Watt
Ab Januar 2025 erhalten alle GKV-Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse. Hausärztinnen und Hausärzte sind nach der Einführungs- und Testphase gesetzlich verpflichtet, diese mit bestimmten Daten zu befüllen, die im Rahmen der aktuellen Behandlung der Patientinnen und Patienten erhoben werden (§ 347 Abs.1 SGB V). Zur Unterstützung stellt der Bundesverband auf seiner Website Informationsmaterial zur Verfügung.
Das Wichtigste auf einen Blick
Auf einem Einseiter informieren wir Sie über alles Wichtige rund um die verpflichtete Umsetzung der ePA:
- Allgemeine Informationen
- Details zur Datenbefüllung
- Zugriff
- Vergütung
- Besondere Informations- und Dokumentationspflichten
- Widerspruchsmöglichkeiten für Patient:innen
FAQ
In unseren FAQ beantworten wir zentrale Fragen, die für Sie und Ihre Patient:innen relevant sind. Informationen erhalten Sie zu folenden Themengebieten:
- Zugriff auf die ePA – Stecken der eGK bei der Anmeldung
- Suchen, Lesen und Herunterladen von Dokumenten
- Befüllung der ePA bzw. Einstellen von Dokumenten in die ePA
- Informations- und Dokumentationspflichten
- Widerspruchsmöglichkeiten der Versicherten
- Finanzierung und Vergütung
- Haftung und Sanktionen
Patienteninformation zum Ausdrucken
Da Sie als Hausärztin oder Hausarzt verpflichtet sind, Ihre Patient:innen über die verpflichtende Speicherung von Patientendaten zu informieren, stellen wir Ihnen ein DIN A4 Informationsblatt zur Verfügung, das Sie ausdrucken und in Ihrer Hausarztpraxis aufhängen können. Über den Aushang kommen Sie Ihrer Informationspflicht nach.
Diese und weitere Informationen zur ePA finden Sie hier:
-> Alles Wichtige zur ePA
Tipp: Schauen Sie regelmäßig auf die Webseite des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, die Daten werden stetig aktualisiert.