15. Januar 2025
HZV-Express | Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q1/25)

iStock/kaisorn
Neuerungen zum 01.01.2025
HZV-Vertrag mit den Ersatzkassen
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
P1 |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1 |
68,00€ |
P2 |
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2 |
43,00€ |
VP |
Honorarerhöhung der Vertreterpauschale |
24,00€ |
HZV-Vertrag mit der SVLFG (ehemals LKK)
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
P1a/b |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1a (Mitglied) und P1b (Rentner) |
65,00€ 75,00€ |
P2a/b |
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2a (Mitglied) und P2b (Rentner) |
45,00€ / P2a 50,00€ / P2b |
VP |
Honorarerhöhung der Vertreterpauschale |
45,00€ |
ZP |
Honorarerhöhung der Zielauftragspauschale |
20,00€ |
VERAH-Zuschlag |
Der VERAH-Zuschlag auf die die P3 wird angehoben |
12,00€ |
Zuschlag akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe |
Die Anstellung einer akademisierten VERAH®, eines Physician Assistant oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademisch qualifizierter nichtärztlicher Gesundheitsberufe wird durch den neuen Zuschlag akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe folgend vergütet:
Es gilt die Definition und Auflistung eines Heilberuflers des Bundesministerium für Gesundheit. |
Bis zu 10,00€ Zuschlag auf jede P1 |
Vertrag zur Integrierten Versorgung Pflegeheim (IVP) mit der AOK BW
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
PP2 |
Honorarerhöhung der Behandlungspauschale PP2 |
16,00€
|
Neuerungen zum 01.07.2024 (Q4 ergab keine Neuerungen)
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
P1 |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1 |
84 € |
Zuschlag akademischer nichtärztlicher Heilberufe
|
Integration eines Zuschlags für die Beschäftigung eines Physician Assistent oder vergleichbare (staatlich anerkannte) akademische Qualifikationen nichtärztlicher Heilberufe. Der Zuschlag wird wie folgt vergütet:
Es gilt die Definition und Auflistung von Heilberufler:innen des Bundesministeriums für Gesundheit. |
10 € / P1 |
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
P1
|
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1 |
72 € |
P2
|
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2 |
46 € |
P3
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Honorarerhöhung des (kontaktabhängiger) Zuschlags für die Behandlung chronisch kranker Patient:innen P3 |
27 € |
Z2 VERAH- Zuschlag auf P3
|
Erhöhung des VERAH-Zuschlags auf P3 |
10 € |
Zuschlag klimaresiliente Versorgung
|
Aufnahme der neuen Leistung klimaresilienten Versorgung als Zuschlag auf die P3, sofern der HÄVG der Nachweis zu einer Schulung mit Schwerpunkt „Klima und Gesundheit“ vorliegt. Qualifikationsvoraussetzungen: Besuch einer Fortbildung mit Schwerpunkt „Klima und Gesundheit“ durch den oder die Hausärzt:in + eines Praxisteammitglieds je Praxis (mind. 19h Wochenarbeitszeit) und Meldung der Qualifikation an die HÄVG. |
8 € auf die P3 / einmal jährlich |
Zuschlag akademischer nichtärztlicher Heilberufe
|
Integration eines Zuschlags für die Beschäftigung eines Physician Assistent oder vergleichbare (staatlich anerkannte) akademische Qualifikationen nichtärztlicher Heilberufe. Der Zuschlag wird wie folgt vergütet:
Es gilt die Definition und Auflistung von Heilberufler:innen des Bundesministeriums für Gesundheit. |
15 € / P1 |
Zuschlag für den Einsatz eines digitalen Impfmanagementsystems
|
Aufnahme eines automatischen Zuschlags in Höhe von 4 € auf jede vergütete P2 für die Anwendung eines digitalen PVS- Impfmanagementsystems in der Praxis. |
4 € / P2 |
Zuschlag für die Bereitstellung einer online Terminvergabe
|
Aufnahme eines automatischen Zuschlags in Höhe von 4 € auf jede vergütete P2 für das Angebot online buchbarer Termine. |
4 € / P2 |
Präventionsleitungen
|
Der Präventionszuschlag wird ab sofort je Präventionsleistung vergütet:
|
20 € / je erbrachter Leistung |
Folgende Leistungen entfallen oder werden in die Pauschalen aufgenommen:
|
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Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
P1
|
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Quartalspauschale
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Quartalspauschale mit integriertem VERAH-Zuschlag (PP1V) |
60,00€*
70,00€* |
|
Erleichterungen der Teilnahmevoraussetzungen Anpassung der Erreichbarkeits- und Versorgungszeiten
Streichung des AOK-Versicherten-Arzt-Quotient
Änderung der apparativen Mindestausstattung
Aufhebung der Anlage 10 Hüftprotektoren
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