06. März 2025
Delegiertenwahl 2025: Was machen Delegierte?

iStock/Yuwadee Singthong
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung (DV) ist die gewählte Vertretung der Mitglieder des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg und stellt gleichzeitig das höchste Organ des Verbands dar. Sie besteht aus insgesamt 40 Delegierten, die aus den vier Bezirken Südwürttemberg, Nordwürttemberg, Südbaden und Nordbaden für vier Jahre gewählt werden. Neben den 40 Delegierten werden für jeden Bezirk stellvertretende Delegierte gewählt, welche für die Delegierten bei der Delegiertenversammlung einspringen können.
Aufgaben der Delegierten
Die Delegierten sind unter anderem für die Beratung und Beschlussfassung über berufs- und standespolitische Fragen sowie für die Entlastung des geschäftsführenden Vorstands zuständig. Eine weitere Aufgabe stellt die Genehmigung des vom geschäftsführenden Vorstands aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr dar. Darüber hinaus setzen sie die Mitgliedsbeiträge fest und wählen alle vier Jahre den Vorstand und die Vorstandsvorsitzenden des HÄVBW. Die Treffen der Delegierten finden zwei Mal im Jahr statt: Zur jährlichen Delegiertenversammlung im Rahmen des Hausärztinnen- und Hausärztetages und vorab zu den jeweiligen Delegiertentreffen im eigenen Bezirk. Bei Letzteren können die Delegierten Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung der Delegiertenversammlung besprechen und anschließend einreichen. Als Delegierte:r können Sie also maßgeblich die Verbandsarbeit mitbestimmen!
Delegiertenwahl 2025
Dieses Jahr findet am 3. Dezember die nächste Delegiertenwahl statt. Bereits im Juli versendet der HÄVBW daher die Aufforderung zur Kandidatur. Ihre persönlichen Wahlunterlagen mit der Auflistung der Kandidat:innen erhalten alle wahlberechtigten Mitglieder des HÄVBW im November. Wir freuen uns auf engagierte Kandidat:innen und die bevorstehende Wahl!