20. März 2025
Noch attraktiver: HZV-Vertrag mit Landwirtschaftlicher Krankenkasse

iStock/Jacob Wackerhausen
Rückwirkend zum ersten Quartal 2025 können sich alle am HZV-Vertrag mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse SVLFG teilnehmende Hausärzt:innen über die attraktive Weiterentwicklung und folgende Anpassungen freuen:
1. Erhöhung der folgenden Leistungen:
2. Aufnahme des Zuschlags für nichtärztliche akademisierte Gesundheitsberufe
Die Anstellung nichtärztlicher akademischer Gesundheitsberufe wie Primary Care Manager:in, Physician Assistant oder vergleichbarer staatlich anerkannter akademischer Qualifikationen ist analog zu den HZV-Verträgen mit der AOK BW, der GWQ und der IKK classic nun auch im HZV-Vertrag mit der SVLFG enthalten. Sie wird rückwirkend zum 01.01.2025 und zunächst befristet bis zum 31.12.2027 je nach Beschäftigungsumfang wie folgt mit einem Zuschlag vergütet:
- 1 Stelle (ab 38h pro Woche): 10, 00 Euro auf P1
- 0,75 Stelle (ab 28,5h pro Woche): 7,50 Euro auf P1
- 0,5 Stelle (ab 19h pro Woche): 5,00 Euro auf P1
Sofern Sie in Ihrem Team Mitarbeiter:innen in nichtärztlichen akademischen Gesundheitsberufen beschäftigen und die Anstellung gemeldet haben, wird eine Vergütung des Zuschlags je P1 ausgelöst. Eine erneute Meldung zur Anstellung des Gesundheitsberuflers oder der Gesundheitsberuflerin ist nicht erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: haevbw.de/heilberufler-und-stipendium
Falls Sie noch nicht am HZV-Vertrag mit der SVLFG teilnehmen, können Sie das ganz einfach online ändern: haevbw.de/hzv-online
Weitere Informationen
Die Unterlagen zu sämtlichen HZV-Verträgen finden Sie unter: haevbw.de/vertragsunterlagen
Sollten Sie Fragen zu den HZV-Verträgen haben, steht Ihnen das Team der Praxisberatung telefonisch unter +49 (0) 711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@haevbw.de gerne zur Verfügung.