11. April 2025

Mitglieder-Onlinetalk: Der Koalitionsvertrag aus hausärztlicher Sicht

Jan Winkler

Nach der vorgezogenen Wahl konnten sich die Koalitionspartner CDU und SPD in dieser Woche auf einen Koalitionsvertrag einigen, der weitreichende Konsequenzen für die hausärztliche Versorgung mit sich bringt. Im Rahmen eines Mitglieder-Onlinetalks laden die Vorstandsvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg (HÄVBW), Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz alle Mitglieder zu einem offenen Informationsaustausch ein. Jetzt anmelden!
 

Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass die hausärztliche Versorgung stärker in das politische Handlungsfeld rückt – und das ist uns gelungen. Über Jahre wurde versäumt, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass wir und unsere Praxen für die Herausforderungen, die der demografische Wandel mit sich bringt, gestärkt werden. Die Folgen spüren wir tagtäglich in unseren Praxen. Nun bietet der Koalitionsvertrag Ansätze, die wir als Chance begreifen, die wir jedoch auch kritisch begleiten werden.

Primärarztsystem als Kernpunkt der Reformpläne

Es ist ein positives Signal, dass die Bedeutung der hausärztlichen Versorgung im Koalitionsvertrag anerkannt wurde. Natürlich gibt es Details, die aus unserer Sicht nicht optimal sind, aber die grundsätzliche Richtung stimmt. Als Verband werden wir uns weiterhin auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzen, dass auch die konkrete Ausgestaltung im Sinne der Hausarztpraxen erfolgt. Der Koalitionsvertrag skizziert eine Reform der ambulanten Versorgung, die grundlegende Veränderungen mit sich bringen wird. Das Vorhaben, ein Primärarztsystem zu etablieren und in diesem Zuge die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) zu stärken, ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um unser Gesundheitssystem langfristig auf stabile Beine zu stellen. Es muss jedoch klar sein, dass Steuerung eine Versorgungsleistung ist, die angemessen honoriert werden muss und die richtigen Rahmenbedingungen braucht. Die HZV ist hierfür ein bewährtes Konzept und wird im Koalitionsvertrag explizit erwähnt. Aber, eine „HZV light“ im Kollektivvertrag wird weder eine echte Steuerung ermöglichen noch den Praxen einen Mehrwert bringen. Wer zeitnah ein gutes und wissenschaftlich evaluiertes Primärarztsystem umsetzen will, muss auf die HZV bauen. Dafür werden wir uns politisch einsetzen und gleichzeitig die HZV für die Hausarztpraxen kontinuierlich weiterentwickeln.

Weitere positive Reformvorhaben

Neben dem Thema Primärarztsystem gibt es weitere Reformvorhaben, die wir grundsätzlich begrüßen:

  • Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 300 Euro
  • Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren
  • Sozialversicherungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst

Diese Punkte haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv in die politischen Verhandlungen eingebracht.

Offene Fragen und Perspektiven

Naturgemäß bleiben viele Aspekte noch vage formuliert. Dies betrifft sowohl die konkrete Ausgestaltung des Primärarztsystems als auch die angekündigte Einführung von Jahrespauschalen. Die geplanten Honorarabschläge für Ärztinnen und Ärzte in überversorgten Regionen (ab 120 %) würden nach aktuellem Stand Hausärztinnen und Hausärzte kaum betreffen. Deutlich mehr Praxen könnten hingegen von den Honorarzuschlägen in unterversorgten Gebieten (unter 80 %) profitieren. Hier gilt es jedoch, die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.

Für Mitglieder: Möglichkeit zum Austausch

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um mit Ihnen in den Austausch über den Koalitionsvertrag zu treten. Dabei möchten wir Ihnen nicht nur Hintergründe und Einordnungen zu den geplanten Maßnahmen geben und offene Fragen beantworten, sondern auch Ihre Impulse für politischen Handlungsbedarf aufnehmen, um diese in unsere Arbeit einfließen zu lassen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz
Vorstandsvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg

Mitglieder-Onlinetalk: Der Koalitionsvertrag aus hausärztlicher Sicht

16. April ab 20 Uhr

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