02. Juni 2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

iStock/baona
Die Gesetzesänderung zur digitalen Barrierefreiheit wirkt sich auf einige Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher – im hausärztlichen Kontext für Patientinnen und Patienten aus. Bezogen auf die digitale Barrierefreiheit können Webseiten sowie weitere digitale Dienstleistungen, wie zum Beispiel eine digitale Terminbuchung, von Hausarztpraxen betroffen sein.
Sind Sie als Ärzt:in mit Ihrer Praxis vom BFSG betroffen?
Wir haben Ihnen in einem übersichtlichen OnePager zusammengefasst und einfach erklärt, unter welchen Bedingungen Sie als niedergelassene Hausärzt:in von der Gesetzesänderung betroffen sind. Mit dieser Übersicht möchten wir Ihre wichtigsten Fragen zur Gesetzesänderung beantworten und Ihnen weitere Informationsquellen bereitstellen. Sollten Sie von dem BFSG betroffen sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Website-Betreiber bzw. an Ihren Dienstleister, der Sie bei der Pflege Ihrer Praxis-Website technisch unterstützt.
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