27. Juni 2025
HZV-Express | Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q2/25)

iStock/kaisorn
Neuerungen zum 01.04.2025
HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
P1 |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale mit Fachartprogramm (FAP) und ohne Facharztprogramm (FAP) |
105,00 € mit FAP 92,00 € ohne FAP |
P3 |
Honorarerhöhung des (kontaktabhängigen) Zuschlags für die Behandlung chronisch kranker Patient:innen |
30,00€ |
P5 |
Honorarerhöhung der Pflegeheimpauschale P5* *Eine zusätzliche Abrechnung der P5 neben den IVP-Vergütungspositionen PP1, PP2, PP3 innerhalb eines Abrechnungsquartals ist ab 01.07.2025 nicht mehr möglich. |
50,00€ |
P7a |
Honorarerhöhung des Palliativmedizinischen Besuchs P7a für den Vertreterarzt |
Betreuarzt: 15,00 € Vertreterarzt: 25,00 € |
Zuschlag auf die Vertreterpauschale für die palliativ-medizinische Versorgung |
Honorarerhöhung des Zuschlags auf die Vertreterpauschale für die palliativ-medizinische Versorgung von fremden HZV Versicherten in der Häuslichkeit, im Pflegeheim oder in palliativmedizinischen Einrichtungen (Hospiz) durch den HAUSARZT, bei dem der HZV-Patient nicht eingeschrieben ist („Vertreterarzt“). |
45,00 € |
Neuerungen zum 01.01.2025
HZV-Vertrag mit den Ersatzkassen
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
P1 |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1 |
68,00€ |
P2 |
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2 |
43,00€ |
VP |
Honorarerhöhung der Vertreterpauschale |
24,00€ |
HZV-Vertrag mit der SVLFG (ehemals LKK)
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
P1a/b |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1a (Mitglied) und P1b (Rentner) |
65,00€ 75,00€ |
P2a/b |
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2a (Mitglied) und P2b (Rentner) |
45,00€ / P2a 50,00€ / P2b |
VP |
Honorarerhöhung der Vertreterpauschale |
45,00€ |
ZP |
Honorarerhöhung der Zielauftragspauschale |
20,00€ |
VERAH-Zuschlag |
Der VERAH-Zuschlag auf die die P3 wird angehoben |
12,00€ |
Zuschlag akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe |
Die Anstellung einer akademisierten VERAH®, eines Physician Assistant oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademisch qualifizierter nichtärztlicher Gesundheitsberufe wird durch den neuen Zuschlag akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe folgend vergütet:
Es gilt die Definition und Auflistung eines Heilberuflers des Bundesministerium für Gesundheit. |
Bis zu 10,00€ Zuschlag auf jede P1 |
Vertrag zur Integrierten Versorgung Pflegeheim (IVP) mit der AOK BW
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
PP2 |
Honorarerhöhung der Behandlungspauschale PP2 |
16,00€
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