29. November 2024
Abrechnung
iStock/gpointstudio
Wie und woher bekomme ich mein Geld, wenn ich meine Patient:innen behandelt habe?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Vertragsärzt:innen ihr Gehalt nicht direkt von den Patient:innen, sondern rechnen ihre Leistungen einmal im Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab. Dazu listen sie alle Leistungen, die sie für einen gesetzlich versicherten Patienten erbracht haben, das Datum der Leistungserbringung und die Diagnose auf und reichen ihre Aufstellung bei der KV ein. Die KV prüft die Abrechnungsdaten und nimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse des Patienten vor. Die umfangreichen Regelungen des EBM sind selbst für erfahrene Hausärzt:innen schwer durchschaubar. Die KV überweist monatliche Abschlagzahlungen, die Schlusszahlung erfolgt erst im übernächsten Quartal.
Weitere Informationen zum EBM
Erfahre mehr über die Rolle des EBM in der hausärztlichen Abrechnung.
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Leistungen, die der Arzt oder die Ärztin dagegen für einen Privatpatient erbracht hat, werden direkt mit ihm abgerechnet. Der Privatpatient bezahlt die Rechnung des Arztes zuerst selbst und reicht sie dann bei seiner privaten Krankenversicherung (PVK) ein. Diese erstattet ihm dann seine Vorleistungen zurück. Die Rechnung an den Privatpatienten erstellt der Arzt basierend auf der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).
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