30. Juni 2022

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa)

Digitale Patientendaten einer jüngeren Frau werden ausgewertet.

iStock/metamorworks

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) sind digitale Medizinprodukte (z. B. Apps oder Webanwendungen). Sie werden – wie andere Medizinprodukte auch – nach Risiko klassifiziert und den Klassen I oder IIa zugeordnet. Zur Klasse I gehören neben manchen DiGa auch andere Medizinprodukte wie z. B. Gehhilfen. Zur Risikoklasse IIa zählen neben DiGa auch Medizinprodukte wie Hörgeräte oder Katheter. 

DiGa-Apps dienen unter anderem dem Selbstmanagement bei chronischen Erkrankungen sowie zur Unterstützung bei physiotherapeutischen Maßnahmen oder Therapien im psychischen Bereich. Verschreiben können die Ärzt:innen (und Psychotherapeut:innen) eine solche DiGa-Anwendung, sobald diese die Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität sowie Datenschutz und -sicherheit bestanden hat. Das BfArM bietet ein Verzeichnis über sämtliche DiGa-Apps.

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