27. Oktober 2020
Honorarverteilung
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Wie wird die Gesamtvergütung von der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Ärzte verteilt?
Die Verteilung der Gesamtvergütung auf die Vertragsärzte ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Seit der Einführung des Versorgungsstrukturgesetz im Jahr 2012 werden ärztliche Leistungen nach regionalen Regeln vergütet, die die KVen unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in ihrem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) festlegen. Für die meisten Leistungen wurden von den KVen Honorarbudgets (Obergrenzen) gebildet. Werden diese Obergrenzen überschritten, erhält der Arzt nur noch eine anteilige Bezahlung seiner Leistungen.
Das Gesamthonorar wird aufgeteilt in einen Hausarzt- und einen Facharzt-Topf. In den Fachgruppen werden Grund- und Standartleistungen über ein Regelleistungsvolumen (RLV), qualifikationsgebundene Leistungen über das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) vergütet. Besteht ein Sonderbedarf gibt es vereinzelt sogenanntes Individualbudget.
Die Zustimmung der Krankenkassen zur Honorarverteilung ist seit 2012 nicht mehr zwingend erforderlich und sie haben damit keine Möglichkeiten mehr, auf das System Einfluss zu nehmen.
Bis 2011 erfolgte die Honorarverteilung dagegen weitgehend nach bundeseinheitlichen Bestimmungen.