27. August 2020

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

iStock/chokmoso


Warum müssen auch gesetzlich versicherte Patienten bestimmte Behandlungen selbst bezahlen?

Individuelle Gesundheitsleistungen (kurz: IGeL) sind Behandlungen oder Diagnoseverfahren, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind, aber vom Patienten ausdrücklich gewünscht werden. Dazu zählen z. B. Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Reiseimpfungen oder bestimmte nicht evidenz-basierte Vorsorgeuntersuchungen. Diese Leistungen muss der Patient selbst bezahlen.

Wichtig ist, dass der Arzt den Patienten vor dem Erbringen einer IGeL ausführlich über den Nutzen, die Risiken und Alternativen aufklärt. Im IGeL-Mointor werden die einzelnen IGeL aufgeführt und bewertet, er bietet eine erste Orientierung. Außerdem muss zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag geschlossen werden, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Leistung vom Patienten selbst gezahlt wird und wie viel er dafür ausgeben muss. Die Rechnungsstellung erfolgt (wie auch die Abrechnung bei privat versicherten Patienten) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Weitere Informationen zu den IGeL
Auf der Website der des Bundesministeriums für Gesundheit (BfG) findest du weitere Infos zu den IGeL.

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