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30. Juni 2022
Praxisgemeinschaft

iStock/pixelfit
Eine Praxisgemeinschaft kennzeichnet das Bündel mehrerer Einzelpraxen unter einem Dach. Hier agiert jeder Arzt innerhalb seines Patientenstamms eigenständig, wohingegen Praxisräumlichkeiten, Personal und Geräte gemeinschaftlich genutzt werden. Auch die Abrechnung über die KV erfolgt getrennt. Meist fungiert die Praxisgemeinschaft als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Vorteile
- Gemeinsame Nutzung von Geräten, Personal und Räumen: Aufteilung der fixen Praxiskosten
- Eigenverantwortliche Organisation, da eigener Patientenstamm und Abrechnung
- Fachlich medizinischer Austausch
Nachteile
- Separate Trennung von allem Bürokratischen (Patientendaten, Abrechnung, etc.), ansonsten droht die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
Niederlassung und Anstellung
Auf unserer Website haben wir dir alles rund um die Niederlassung und Anstellung in der Hausarztpraxis zusammengefasst.
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