30. Juni 2022

Praxisgemeinschaft

Mehrere Hausärzte stehen zusammen vor einer Wand in ihrer Praxisgemeinschaft.

iStock/pixelfit

Eine Praxisgemeinschaft kennzeichnet das Bündel mehrerer Einzelpraxen unter einem Dach. Hier agiert jeder Arzt innerhalb seines Patientenstamms eigenständig, wohingegen Praxisräumlichkeiten, Personal und Geräte gemeinschaftlich genutzt werden. Auch die Abrechnung über die KV erfolgt getrennt. Meist fungiert die Praxisgemeinschaft als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

 

Vorteile

  • Gemeinsame Nutzung von Geräten, Personal und Räumen: Aufteilung der fixen Praxiskosten
  • Eigenverantwortliche Organisation, da eigener Patientenstamm und Abrechnung
  • Fachlich medizinischer Austausch

Nachteile

  • Separate Trennung von allem Bürokratischen (Patientendaten, Abrechnung, etc.), ansonsten droht die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht

Niederlassung und Anstellung
Auf unserer Website haben wir dir alles rund um die Niederlassung und Anstellung in der Hausarztpraxis zusammengefasst.

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