12. August 2025

KBV: Neue IT-Sicherheitsrichtlinie

Virtuelles Schloss sichert digitale Daten.

iStock/MF3d

Zum 1. Oktober 2025 müssen die neuen Anforderungen der aktualisierten KBV IT-Sicherheitsrichtlinie umgesetzt sein. Die Richtlinie trat bereits am 1. April 2025 in Kraft und soll Praxen noch besser vor Cyberbedrohungen schützen. Ziel der Überarbeitung ist es, sensible Patientendaten durch verstärkte Sicherheitsmaßnahmen und bessere Sensibilisierung des Praxispersonals zu schützen.

 

Wen betrifft die IT-Sicherheitsrichtlinie?

Die IT-Sicherheitsrichtlinie richtet sich an alle niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung. Ob Voll- oder Teilzeitmitarbeiter ist dabei irrelevant – jeder Mitarbeiter zählt als eine Person. Dabei gelten unterschiedliche Anforderungen je nach Praxisgröße:

  • Kleine Praxen: bis zu 5 Personen mit Datenverarbeitung
  • Mittlere Praxen: 6 bis 20 Personen mit Datenverarbeitung
  • Große Praxen: über 20 Personen oder bei besonderer Datenverarbeitung sowie Praxen mit Großgeräten: CT, MRT, PET, Linearbeschleuniger etc.
Ausführliche FAQ

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die neue KBV IT-Sicherheitsrichtlinie zusammengefasst: -> Hier herunterladen

Wichtige Info

Entgegen der uns zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Information möchten wir Sie darüber informieren, dass bei Nichteinhaltung der KBV-Sicherheitsrichtlinie doch keine Honorarkürzung oder ein Bußgeld durch die KBV erfolgen.

    Fortbildung mit allen wichtigen Infos zur neuen Sicherheitsrichtlinie

    Das Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) lädt am 10. September 2025 von 15:30 - 17:00 Uhr zu einem Online-Webseminar „Cyberangriffe & KV-Sicherheitsrichtlinie: Pflichtwissen“ ein. Melden Sie sich zusammen mit Ihrem Praxisteam direkt an! 

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