16. Dezember 2025
Quartalsrundschreiben Q1/2026
iStock/atakan
Was für ein Jahr! 2025 hat die bedeutendste Weichenstellung in der Gesundheitspolitik seit vielen Jahren hervorgebracht: Die Bundesregierung plant die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems. In Ihrer Praxis ist dieses politische Vorhaben schon heute Realität. Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) leben Sie ein etabliertes Primärarztsystem. Damit haben Sie sich für ein transparentes System mit klaren Prinzipien entschieden. Das zeigt sich auch beim Vergleich der kontaktunabhängigen Pauschale P1 im HZV-System und der Vorhaltepauschale im KV‑System. Im Folgenden haben wir das Wichtigste zu diesem und weiteren Themen für Sie zusammengefasst. Falls Sie sich eingehender informieren möchten, finden Sie weiterführende Informationen verlinkt.
KV-Vorhaltepauschale: Viel Aufwand, wenig Förderung
Hausärzt:innen sichern mit ihrer Praxisinfrastruktur die Patientenversorgung. Die HZV honoriert das mit der Pauschale P1 – transparent, planbar und unabhängig vom Patientenkontakt. Im KV-System hat eine ähnliche Zielsetzung ein völlig anderes Konstrukt hervorgebracht: die KV-Vorhaltepauschale. Ihre Berechnung basiert auf der Zahl der Behandlungsfälle, auf Kriterien und Quoten. Dieses komplexe System bringt viel Bürokratie, aber wenig Förderung: 90 Prozent der Mittel werden weiterhin wie bisher verteilt. Damit bleibt die P1 die einzige Pauschale, die Sie ohne weitere Bedingungen mit einem fixen Eurobetrag für das Vorhalten Ihrer Infrastruktur vergütet. Das Prinzip ist ebenso simpel wie wirkungsvoll: Mit jeder HZV-Einschreibung lassen Sie eine P1 für sich arbeiten. Auf Ihre KV-Abrechnung hat das keine negativen Auswirkungen: In Baden-Württemberg fließen Ihre HZV-Fälle in die Gesamtzahl der Behandlungsfälle zur Berechnung der KV-Vorhaltepauschale mit ein.
P5 wird ausgeweitet – mehr Flexibilität, weniger Bürokratie
Ab 1.1.2026 gilt die Pflegeheimpauschale P5 im AOK-HZV-Vertrag auch für Patient:innen in Behinderteneinrichtungen. Wegfall der Mindestpatientenzahl, keine Patientenlisten mehr, leichtere Abrechnung in gemischten Einrichtungen – die Versorgung in Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen wird einheitlich, unkompliziert und transparent honoriert.
Arriba-Lizenz: Jetzt updaten
Nutzen Sie in Ihrer Praxis arriba, um Therapie-Entscheidungen gemeinsam mit Ihren Patient:innen zu treffen? Dann jetzt unbedingt updaten: Die bisherige Lizenz läuft ohne Update zum Jahresende aus. Die neue Version inklusive Lizenzschlüssel finden Sie im Arztportal unter „Verträge“ und „arriba/Shared-Decision-Making“.
AOK: Keine Unterschrift mehr auf Versicherten-Teilnahmeerklärung
Im AOK-Vertrag ist ab sofort keine Arztunterschrift auf der Versicherten-Teilnahmeerklärung (TE) mehr erforderlich. Bei der GWQ gilt diese Regelung bereits seit Quartal 4/2025. Damit verschwindet ein Relikt aus Zeiten der alten Papiereinschreibungen endgültig aus dem Praxisalltag – ganz im Sinne einer effizienteren und zeitgemäßen HZV-Abwicklung.
Abrechnungsstichtag einhalten und Abrechnung prüfen
Die Frist zur Übermittlung Ihrer HZV-Abrechnung für Q4/25 endet am 5. Januar 2026. Einen Tag später finden Sie in Ihrem ePostfach im Arztportal die Abrechnungsbestätigung. Bitte prüfen Sie anhand dieser Bestätigung, ob Ihre Daten vollständig bei der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG eingegangen sind.
HZV-Einschreibe- und Arztwechselfrist
Wenn Sie Ihren Patient:innen die HZV-Teilnahme bereits ab Q2/26 ermöglichen möchten, dann senden Sie die entsprechenden Teilnahmeerklärungen bis zum 1. Februar 2026 digital an die HÄVG.