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13. Januar 2026
DMP-Abrechnung für AOK-HZV-Versicherte
iStock/Everyday better to do everything you love
Da uns aktuell vermehrt Anfragen zur DMP-Abrechnung im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg erreichen, möchten wir folgende Information geben: Die DMP-Leistungen für Versicherte im AOK-HZV-Vertrag können weiterhin wie gewohnt über die HÄVG abgerechnet werden.
Für die Praxen bleibt damit unverändert der Vorteil bestehen, dass für diese Patient:innen kein KV-Schein angelegt werden muss. DMP-Leistungen für HZV-Versicherte anderer Krankenkassen sind wie bisher über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abzurechnen.