26. März 2026
HZV-Express | Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q1/26)
iStock/kaisorn
Neuerungen zum 01.01.2026
HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg
| Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
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P5 Pflegeheimpauschale |
Wohnheime und Behinderteneinrichtungen werden in den Leistungsinhalt der Pflegeheimpauschale P5 integriert. |
50,00 € / Quartal |
HZV-Vertrag mit den Ersatzkassen (vdek)
| Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
|---|---|---|
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Z2 VERAH-Zuschlag auf die P3 |
Erhöhung des VERAH-Zuschlags für die Betreuung chronisch kranker Patient:innen durch eine VERAH-geprüfte MFA |
11,00 € Zuschlag
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Vertreterpauschale |
Erhöhung der Vertreterpauschale |
25,00 € / Quartal |
HZV-Vertrag mit der GWQ
| Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
|---|---|---|
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P1 Rundschreiben |
Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Grundpauschale P1 |
72,00 € P1
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P2 Rundschreiben |
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2 |
48,00 € |
Neuerungen zum 01.10.2025
HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg
| Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
|---|---|---|
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Zuschlag HÄPPI-Basispauschale |
Aufnahme der HÄPPI-Vergütung: Basispauschale für HÄPPI-Praxen, die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Anhang 18 zur Anlage 12 II 1-11 erfüllen |
20,00 € / Versichertenteilnahmejahr |
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Zuschlag HÄPPI-Transformation |
Aufnahme der HÄPPI-Vergütung: Zuschlag zur Unterstützung für den Aufbau der HÄPPI-Infrastruktur |
10,00 € / Versichertenteilnahmejahr |
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Zuschlag akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe im HÄPPI |
Die Anstellung einer akademisierten VERAH®, eines Physician Assistant oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademisch qualifizierter nichtärztlicher Gesundheitsberufe wird durch den neuen Zuschlag akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe folgend vergütet:
Sofern der Stundenumfang der akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufe insgesamt mehr als 1,5 VZK (Vollzeitkraft) beträgt, erhöht sich der Zuschlag auf 15,00 € je akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberuf:
Es gilt die Definition und Auflistung eines Gesundheitsberufes des Bundesministeriums für Gesundheit.
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10,00 € / Versichertenteilnahmejahr 15,00 € / Versichertenteilnahmejahr ab mehr als 1,5 VZK |
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