26. März 2026

HZV-Express | Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q1/26)

iStock/kaisorn

In diesem HZV-Express Q1/26 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal.
 

Neuerungen zum 01.01.2026

 

HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg 

Änderung/Neuerung Inhalt Vergütung

P5 Pflegeheimpauschale

Rundschreiben

Honoraranlage

Wohnheime und Behinderteneinrichtungen werden in den Leistungsinhalt der Pflegeheimpauschale P5 integriert.

50,00 € / Quartal

P5

 

HZV-Vertrag mit den Ersatzkassen (vdek)

Änderung/Neuerung Inhalt Vergütung

Z2 VERAH-Zuschlag auf die P3

Rundschreiben

Honoraranlage

Erhöhung des VERAH-Zuschlags für die Betreuung chronisch kranker Patient:innen durch eine VERAH-geprüfte MFA

11,00 €

Zuschlag

 

Vertreterpauschale

Rundschreiben

Honoraranlage

Erhöhung der Vertreterpauschale

25,00 € / Quartal

0004

 

HZV-Vertrag mit der GWQ

Änderung/Neuerung Inhalt Vergütung

P1

Rundschreiben

Honoraranlage

Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Grundpauschale P1

72,00 €

P1

 

P2

Rundschreiben

Honoraranlage

Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2

48,00 €

0000

Dokumentations-/ und Abrechnungsziffer
automatischer Zuschlag

 

 

Neuerungen zum 01.10.2025

 

HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg

Änderung/Neuerung Inhalt Vergütung

Zuschlag HÄPPI-Basispauschale

Rundschreiben

Honoraranlage

Aufnahme der HÄPPI-Vergütung: Basispauschale für HÄPPI-Praxen, die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Anhang 18 zur Anlage 12 II 1-11 erfüllen

20,00 € / Versichertenteilnahmejahr

Zuschlag

Zuschlag HÄPPI-Transformation

Rundschreiben

Honoraranlage

Aufnahme der HÄPPI-Vergütung: Zuschlag zur Unterstützung für den Aufbau der HÄPPI-Infrastruktur

10,00 € / Versichertenteilnahmejahr

Zuschlag

Zuschlag akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe im HÄPPI

Rundschreiben

Honoraranlage

 

Die Anstellung einer akademisierten VERAH®, eines Physician Assistant oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademisch qualifizierter nichtärztlicher Gesundheitsberufe wird durch den neuen Zuschlag akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe folgend vergütet:

  • 1 Stelle (ab 38 h pro Woche): 10,00 € auf P1
  • 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche): 7,50 € auf P1
  • 0,5 Stelle (ab 19 h pro Woche): 5,00 € auf P1

Sofern der Stundenumfang der akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufe insgesamt mehr als 1,5 VZK (Vollzeitkraft) beträgt, erhöht sich der Zuschlag auf 15,00 € je akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberuf:

  • 1 Stelle (ab 38 h pro Woche) 15,00 € auf P1
  • 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche) 11,25 € auf P1
  • 0,5 Stelle (ab 19 h pro Woche) 7,50 € auf P1

Es gilt die Definition und Auflistung eines Gesundheitsberufes des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

10,00 € / Versichertenteilnahmejahr

15,00 € / Versichertenteilnahmejahr ab mehr als 1,5 VZK

Zuschlag

Dokumentations-/ und Abrechnungsziffer
automatischer Zuschlag
 

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