30. April 2026
Nach Kabinettsbeschluss zum GKV-Spargesetz: Jetzt Abgeordnete kontaktieren
HÄVBW/Jan Winkler
Die Vorstandsvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Dr. Susanne Bublitz und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, beziehen nach dem Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erneut Stellung – und rufen die Hausärzt:innen in Baden-Württemberg zum Handeln auf:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bundeskabinett hat gestern – wie erwartet und befürchtet – das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (weitgehend) unverändert beschlossen, trotz massiver Kritik der Hausärztinnen und Hausärzte und des gesamten Gesundheitswesens. Das Gesetz geht nun in das parlamentarische Verfahren. Jetzt beginnt die Phase, in der wir als Hausärztinnen und Hausärzte politisch gegen diese schädlichen Regelungen vorgehen müssen und werden.
Worum geht es?
Der Gesetzentwurf sieht zwei zentrale Eingriffe in die Hausarztzentrierte Versorgung vor:
- Fixkostendegression: Steigende Einschreibungen in die HZV führen künftig zu einem Abschlag auf die Vergütung. Die Versorgung von mehr Patient:innen im erfolgreichsten Primärversorgungssystem Deutschlands wird bestraft.
- Grundlohnrate: Wie auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens sollen in der HZV die Vergütungsanpassungen zukünftig durch die Grundlohnrate begrenzt werden.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Regelung bezieht sich auf die zukünftige Entwicklung der HZV – im Gegensatz zur KV, wo auch Leistungen aus dem Bestand gekürzt werden. Insbesondere die Kürzungen für neue Patient:innen sind mit der Logik der HZV überhaupt nicht kompatibel. Es werden große Änderungen notwendig sein, um diese Regelung – sollte sie beschlossen werden – umzusetzen. Daher lässt sich auf Basis des Gesetzentwurfs aktuell nicht belastbar berechnen, wie sich die Regelung konkret auf einzelne Praxen auswirken würde. Der Gesetzgeber geht jedoch von einer Minderentwicklung von 70 Mio. Euro im ersten Jahr aus – ein Großteil davon wird die Hausarztpraxen in Baden-Württemberg betreffen.
Jetzt aktiv werden: Einschreiben!
Wichtig für Sie zu wissen: Die HZV bleibt das bessere System – unabhängig davon, wie das Gesetzgebungsverfahren ausgeht! Schreiben Sie deshalb jetzt in die HZV ein. Sie sorgen damit zum einen dafür, dass Ihre Praxis wirtschaftlich in einer guten Ausgangssituation ist und zum anderen unterstützen Sie die politische Botschaft.
- Wie die Systematik der Abschlagsberechnung aussehen könnte und ab wann sie wie greift, ist aktuell vollkommen offen. Bereits eingeschriebene Patient:innen sorgen jedoch für Mehrhonorar und davon profitieren Sie, auch wenn das Gesetz kommen sollte.
- Mehr Eingeschriebene = mehr politisches Gewicht. Bundesweit sind über 11 Millionen Versicherte in der HZV eingeschrieben. Jede weitere Einschreibung stärkt unsere politische Verhandlungsposition.
Kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten
Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Wir wollen das parlamentarische Verfahren jetzt nutzen, um uns als Verband für eine versorgungspolitisch bessere Lösung einzubringen.
Doch wir alle sind gefragt. Nehmen Sie Kontakt zu Ihren Abgeordneten auf und schildern Sie, was die Regelung für die Versorgung Ihrer Patient:innen bedeutet.
- Bundestagsabgeordnete finden: bundestag.de/abgeordnete – einfach Ihre Postleitzahl eingeben und Sie erhalten direkt die Kontaktdaten Ihrer Abgeordneten.
- Sie benötigen Unterstützung oder haben Fragen? Kontaktieren Sie Ihre persönliche Praxisberaterin oder Ihren persönlichen Praxisberater oder schreiben Sie uns an praxisberatung@haevbw.de.
Vielen Dank für Ihr Engagement – wir kämpfen auf allen Ebenen für die Streichung dieser Regelung. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Falls nötig, folgen weitergehende Aktionen.
Herzliche Grüße
Dr. Susanne Bublitz & Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth