23. Juni 2026

IGeL in der Hausarztpraxis: Was bei Selbstzahlerleistungen zu beachten ist

Patientin wird in der Hausarztpraxis in den linken Arm geimpft.

iStock/Inside Creative House

Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Reiseimpfungen oder bestimmte Vorsorgeleistungen: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind fester Bestandteil vieler Hausarztpraxen. Da sie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, gelten besondere Regeln für Aufklärung, Vertragsgestaltung und Abrechnung.

 

Warum gibt es IGeL?

Nicht alle medizinischen Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Behandlungen und Diagnoseverfahren, die nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind, können Patient:innen als Selbstzahlerleistung angeboten werden. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient vorab umfassend informiert wurde und der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat.

Aufklärung und Vertrag sind Pflicht

Bevor eine IGeL erbracht wird, muss ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch stattfinden. Dabei sind Nutzen, Risiken und mögliche Alternativen verständlich darzulegen. Eine erste Orientierung bietet der IGeL-Monitor. Zusätzlich ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag erforderlich, der die Leistung, die genauen Kosten und den Hinweis auf die Selbstzahlerpflicht enthält. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Das Kopplungsverbot: ein oft unterschätzter Punkt

Weniger bekannt, aber umso wichtiger: IGeL dürfen nicht mit GKV- oder HZV-Leistungen gekoppelt werden. Konkret bedeutet das, dass eine Selbstzahlerleistung nicht im direkten Zusammenhang mit einer laufenden Kassenbehandlung angeboten werden darf. Patient:innen müssen die Möglichkeit haben, das Angebot in Ruhe zu überdenken und die Praxis zwischen Angebot und Leistungserbringung verlassen zu können.

Gerade im HZV-Kontext ist dieser Punkt besonders relevant, da ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot vertragsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Checkliste für den Praxisalltag

Folgende Punkte sollten bei jeder IGeL beachtet werden:

  • Schriftlicher Behandlungsvertrag mit Nennung der Leistung, Kosten und Hinweis auf Selbstzahlerpflicht
  • Echte Bedenkzeit für Patient:innen
  • Ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch über Nutzen, Risiken und Alternativen
  • Keine Kopplung mit Kassenleistungen

Weiterführende Informationen

Auf der Website der des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie weitere Infos zu den IGeL.

 

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