02. Juli 2026

Starkes Ergebnis im HZV-Vertrag mit der AOK BW

iStock/jacoblund

Gute Nachrichten für alle HZV-Praxen in Baden-Württemberg: Die Verhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg waren erfolgreich. Ab dem 1. Juli 2026 profitieren teilnehmende Hausarztpraxen von einer spürbaren Pauschalerhöhung, einer vereinfachten Palliativvergütung und weiteren Entlastungen.

 

Pauschalerhöhung P2: Mehr Honorar in zwei Stufen

Die Grundpauschale P2 steigt in zwei Schritten: Ab dem 1. Juli 2026 erhöht sie sich auf 43 Euro pro Quartal (+3 Euro), ab dem 1. April 2027 auf 46 Euro pro Quartal (+3 Euro). Damit wird die hausärztliche Grundversorgung im HZV-Vertrag deutlich besser vergütet.

Palliativversorgung P7: Einfacher, einheitlicher, klarer

Zum 1. Oktober 2026 wird die Palliativvergütung grundlegend neu strukturiert. Die bisherigen, teils komplexen Einzelziffern werden in einer neuen, einheitlichen Pauschale P7 zusammengeführt. Das bedeutet weniger Abrechnungsaufwand bei gleichbleibend fairer Vergütung.

Die neue Pauschale P7 beträgt 140,00 Euro pro Quartal und gilt sowohl für den Betreuarzt als auch den Vertreterarzt. Ausgelöst wird sie durch den ICD-10-Code Z51.5G in Verbindung mit mindestens einer kausalen infausten Erkrankung. Die Pauschale ist auf maximal fünf Quartale pro Versicherten begrenzt.

Der Qualifikationszuschlag P7b in Höhe von 25,00 Euro für die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin bleibt vollständig erhalten. Die bisherigen Einzelleistungen 56871, 56872, 56876 und 56877 entfallen ab dem vierten Quartal 2026.

Weitere Verbesserungen und Ausblick auf die Teampraxis

Über die genannten Änderungen hinaus wurden mit der AOK Baden-Württemberg bereits weitere Honoraranpassungen und bürokratische Entlastungen vereinbart, die schrittweise in den kommenden Quartalen wirksam werden. Darüber wird rechtzeitig informiert.

Ein besonderer Blick lohnt sich auf das Zukunftsprojekt „Teampraxis": In der angepassten Honoraranlage finden sich bereits erste Hinweise auf die Integration des Betreuteams in die HZV. Damit entwickelt sich der Vertrag konsequent weiter, von der Einzelarzteinschreibung hin zur modernen Teampraxeneinschreibung. Die vertraglichen Grundlagen sind in Anlage 20 des HZV-Vertrages festgehalten, welche in Kürze zur Verfügung gestellt wird. Der praktische Start ist für 2028 geplant.

Fragen zu den Neuerungen?

Das Team der Praxisberatung unterstützt Sie gerne: telefonisch von 9 bis 17 Uhr unter +49 (0) 711 21 747-600 oder per E-Mail an praxisberatung@haevbw.de. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite der Praxisberatung.

 

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