17. April 2026
HÄVBW übt scharfe Kritik am GKV-Spargesetz
Stuttgart, 17. April 2026. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg (HÄVBW) kritisiert den Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf. Kein anderes Bundesland wäre von den geplanten Einschnitten bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) stärker betroffen als Baden-Württemberg. „Die Bundesregierung will ein Primärversorgungssystem einführen und sägt gleichzeitig an dem einzigen System, das genau das seit Jahren erfolgreich umsetzt – und gefährdet damit die hausärztliche Versorgung im Land. Das werden wir nicht akzeptieren“, so die Landesvorsitzenden Dr. Susanne Bublitz und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth.
„Die Versorgung in Baden-Württemberg steht auf dem Spiel. Im Land haben sich über 3,3 Millionen Patientinnen und Patienten (bundesweit über 12 Millionen) bewusst für die HZV entschieden und werden nachweislich besser versorgt. Ausgerechnet dieses erfolgreichste Primärversorgungssystem Deutschlands soll nun strukturell ausbluten“, kritisieren Bublitz und Buhlinger-Göpfarth.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Praxen, die ihre Patientinnen und Patienten koordiniert versorgen und in das Primärversorgungssystem HZV einschreiben, dafür bestraft werden. Mit Blick auf das gleichzeitig geplante Primärversorgungssystem ist das schlicht paradox. Allein im ersten Jahr sollen so knapp 70 Millionen Euro aus den hausärztlichen Praxen bundesweit abgezogen werden – ein erheblicher Teil davon in Baden-Württemberg, wo zwei von drei Hausarztpraxen die HZV anbieten und ihre Versorgung über dieses System finanzieren.
„Diese Regelung ist versorgungspolitisch ein kompletter Irrsinn und wirtschaftlich fatal. Die wissenschaftliche Evaluation des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg belegt, dass die HZV die Versorgung verbessert und gleichzeitig Einsparungen für die Krankenkassen erzielt. Man bestraft ein System, das nachweislich Kosten spart und will gleichzeitig ein verbindliches Primärversorgungssystem einführen. Das passt vorne und hinten nicht zusammen“, so Bublitz.
Buhlinger-Göpfarth ergänzt: „Die HZV ist der tragende Pfeiler der Hausarztpraxen in Baden-Württemberg. Wir erwarten, dass das Bundesgesundheitsministerium diese Regelung bis zum Kabinettsentwurf ersatzlos streicht. Andernfalls muss sich die neue Landesregierung auf einen Flächenbrand einstellen – unter diesen Bedingungen ist hausärztliche Versorgung nicht mehr zu leisten.“
Der HÄVBW fordert auch die neue Landesregierung auf, sich in Berlin klar zu positionieren. „Es geht um die Versorgung von über drei Millionen Menschen im Land – das ist landespolitische Verantwortung ersten Ranges. Wir erwarten von der neuen Landesregierung, dass sie sich solidarisch an die Seite der Patientinnen und Patienten sowie der Hausarztpraxen stellt. Baden-Württemberg darf eine Schwächung der HZV nicht akzeptieren“, so Bublitz.
Über die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)
Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ist ein freiwilliges Versorgungsangebot, in dem Versicherte sich für eine Hausarztpraxis als ersten Ansprechpartner entscheiden. Die Hausarztpraxis koordiniert die Behandlung und bindet bei Bedarf gezielt spezialisierte fachärztliche Strukturen ein. In Baden-Württemberg bestehen mit nahezu allen Krankenkassen Hausarztverträge, in die über 3,3 Millionen Versicherte eingeschrieben sind. Bundesweit sind es 12 Millionen Versicherte. Die Effekte der HZV werden regelmäßig durch die Universitäten Heidelberg und Frankfurt wissenschaftlich hinsichtlich Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit evaluiert.
Zu den aktuellen Ergebnissen: haevbw.de/evaluation
Über den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg ist einer von 18 Landesverbänden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Er vertritt die Interessen von über 4.600 Hausärztinnen und Hausärzten in Baden-Württemberg gegenüber der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und den Landesministerien. Alle Aktivitäten des HÄVBW sind auf der Website des Landesverbandes (haevbw.de) ersichtlich.
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