25. Oktober 2020
Bedarfsplanung
iStock/Simon Dux
Wieso kann ich als Vertragsärzt:in nicht unbedingt frei entscheiden, wo ich mich niederlassen möchte?
Dürften alle Ärzt:innen in Deutschland frei entscheiden, wo sie sich niederlassen möchten, gäbe es in einigen Regionen im Vergleich zur Anzahl der Einwohner:innen sehr viele Ärzt:innen (Überversorgung) und in anderen dagegen zu wenig Ärzt:innen (Unterversorgung). Aus diesem Grund müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Bedarfspläne über die Anzahl und Verteilung der Vertragsärzt:innen erstellen – so hat es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Wirkung zum 01.01.2013 beschlossen.
Bedarfspläne werden für alle Gruppen von Ärzt:innen erstellt: Hausärzt:innen, Ärzt:innen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung (wie Kinderärzt:innen oder Gynäkolog:innen), Ärzt:innen der spezialisierten fachärztlichen Versorgung (z. B. Radiolog:innen oder Anästhesist:innen) und Ärzt:innen der gesonderten fachärztlichen Versorgung (wie z. B. Laborärzt:innen oder Patholog:innen). Besonders wichtig ist die Bedarfsplanung für Hausärzt:innen, denn sie sollten in allen Regionen wohnortnah und flächendeckend vorhanden sein. Bei Ärzt:innen anderer Fachgruppen ist die räumliche Nähe dagegen oft weniger entscheidend.
Das Gebiet einer KV ist für die Bedarfsplanung in Planungsbereiche unterteilt. Für jeden Planungsbereich wird der optimale Versorgungsgrad über das Verhältnis der Vertragsärzt:innen der jeweiligen Arztgruppe zur Einwohnerzahl bestimmt. Dabei werden auch die Demografie, die Morbiditätsstruktur der Einwohner:innen sowie regionale, sozioökonomische und infrastrukturelle Aspekte berücksichtigt. Wird der bedarfsgerechte Versorgungsgrad (um mehr als 10 Prozent) überschritten, spricht man von Überversorgung. In diesem Fall müssen Zulassungsbeschränkungen erlassen werden, damit nicht noch mehr Ärzt:innen in der Region eine Praxis eröffnen. Wird der bedarfsgerechte Versorgungsgrad dagegen (um 25 bzw. 50 Prozent) unterschritten, liegt eine Unterversorgung der Bevölkerung vor. In diesem Fall muss die KV geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Auf der Seite der KV Baden-Württemberg lässt sich einsehen, welche Gebiete offen und welche gesperrt sind. Für Hausärzt:innen sind in Baden-Württemberg die allermeisten Gebiete offen.