Dr. Berthold Dietsche Stipendium

Bewerbung
© Jan Winkler

Ein Stipendium für die Zukunft der hausärztlichen Versorgung

Im Gedenken an den am 19. Oktober 2025 verstorbenen Ehrenvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Dr. Berthold Dietsche, hat der Verband 2026 das Dr. Berthold Dietsche Stipendium ins Leben gerufen.

Ziel des Programms ist die Förderung der hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg durch Unterstützung der Niederlassung und des Aufbaus HZV-fähiger Praxen. Das einjährige Stipendium unterstützt dabei außergewöhnlichen Pioniergeist sowie besonderes Engagement für eine zukunftsfähige ambulante Versorgung. Es richtet sich an Hausärzt:innen, die neue Wege gehen und die Versorgung gerade dort mitgestalten, wo es Mut, Ausdauer und Ideen braucht.

Die Förderung umfasst ein Jahr und hierbei die Monate März bis Februar (Folgejahr) und ist mit einem monatlichen Stipendienbetrag von 2.000 € verbunden.

In nur 3 Schritten zum Stipendium

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    Sammeln Sie alle erforderlichen Informationen und Nachweise für Ihre Bewerbung.

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    Füllen Sie unser Bewerbungsformular aus und fügen Sie alle notwendigen Anhänge bei. Für das Stipendium ab 2027 ist der Bewerbungsschluss der 15. September 2026.

  • Stipendium erhalten

    Wir sichten alle Bewerbungsunterlagen und wählen unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien einen Stipendiaten aus.

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Über Dr. Berthold Dietsche

Dr. Berthold Dietsche (1953–2025) war Ehrenvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg und einer der prägenden Gestalter der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Der Facharzt für Allgemeinmedizin ließ sich 1988 in Freiburg nieder, führte den Landesverband von 2002 bis 2022 als Vorsitzender und brachte seine Expertise in zahlreiche Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung ein. Er verstarb am 19. Oktober 2025 im Alter von 72 Jahren in Freiburg.

-> Nachruf auf Dr. Berthold Dietsche

 

Weitere Informationen

Wir haben Ihnen alle Infos rund um das Stipendium zusammengefasst. Das Bewerbungsformular finden Sie unten auf dieser Seite.

Ziel des Programms ist die Förderung der hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg durch Unterstützung der Niederlassung und des Aufbaus HZV-fähiger Praxen nach § 73b SGB V oder angegliederte Vertragsformen des SGB V. Die Richtlinie gilt für alle durch das Programm gewährten Zuwendungen.

Der/Die Stipediant/in soll Mitglied in einem Verband des deutschen Hausärzteverbandswesens sein, in Ausnahmefällen kann der Vorstand des Hausärztinnen und Hausärzteverbands Baden-Württemberg beschließen, dass davon im Einzelfall abgewichen werden kann. Die Mitgliedschaft muss für den gesamte Förderzeitraum bestehen und ist für die Dauer des Stipendiums kostenfrei.

  • Förderung von Praxisgründung/-übernahme.
  • Einführung und Weiterentwicklung eines indikatorgestützten Qualitätsmanagements; Teilnahme an Qualitätszirkeln Arzneimitteltherapie.
  • Aufbau strukturierter Praxisprozesse (Termin-/Fallmanagement, Koordination in HZV-Strukturen).
  • Fortbildungen/Coaching mit Bezug zur HZV/Praxisorganisation.
  • Die Förderhöhe beträgt 24.000€, festgelegt auf ein Jahr zu 12 Monatszuwendungen. Die Auszahlung erfolgt in Monatszuwendung zu je 2.000€ für ein Jahr. Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden.

Konkrete Niederlassungsplanung in der Region der KV Baden-Württemberg für eine Niederlassung binnen 12 Monate beginnend mit der Bewerbung um dieses Stipendium. Die Zuwendungen dieses Stipendiums müssen zurückgezahlt werden, wenn die Niederlassungsplanung durch Eigenverschulden des Stipendiaten nicht realisiert werden kann. Sollte die Niederlassung aufgrund Drittverschuldens (gesperrter Mittelbereich, Verzögerung im Zulassungsausschuss und ähnliches) nicht zustande kommen, wird ab dem Folgemonat des Versagens der Niederlassung das Stipendium nicht weitergewährt und das Stipendium endet frühzeitig; bereits gewährte Zuwendungen müssen in diesem Fall nicht zurückgezahlt werden.

  • Versorgungsrelevanz und Standortkonzept.
  • Fachliche Eignung/Erfahrung im hausärztlichen Setting.
  • Plausibler Praxis-/Finanzplan.
  • HZV-Fit: z.B. Plan zu QM-Einführung und Teilnahme an Qualitätszirkeln.
  • Motivation/Engagement für regionale Versorgung.
  • Diversität/Chancengerechtigkeit.
  • Innovative Veränderungen der primärärztlichen Versorgung
  • Keine Verpflichtung zu Verordnungen, Überweisungen, Produkt-/Lieferantenpräferenzen oder Zuweisungen.
  • Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit; Verbot unzulässiger Zuwendungen/Unrechtsvereinbarungen.
  • Die Förderung ist ein zweckgebundener Zuschuss ohne Gegenleistungspflicht mit Ausnahme der Mitwirkung an der Berichterstattung rund um das Stipendium und den damit assoziierten Veröffentlichungen.
  • Formale Prüfung und Bewertung anhand des nicht-öffentlichen Bewertungsbogens.
  • Auswahlgremium (mind. 3 Gutachter) mit Befangenheitsprüfung; dokumentierte Entscheidung.
  • Kommunikation per Zu-/Absage mit Kurzbegründung; keine Rechtsansprüche auf Förderung.
  • Die Möglichkeit für Rückfragen der Gutachter bereit zu stehen.
  • Beendigung bei Wegfall von Voraussetzungen, Täuschung oder Compliance-Verstößen; ordentlicher Widerruf mit 6 Wochen Frist.
  • Datenschutz gem. DSGVO; Aufbewahrung: Bewertungen 12 Monate, Zahlungsbelege 6 Jahre.
  • Hinweis Steuern: Die steuerliche Behandlung erfolgt durch die Empfängerin/den Empfänger; privat finanzierte Zuschüsse sind regelmäßig steuerpflichtig.
Das Stipendium gibt mir Rückenwind für die Praxis.
Dr. Jürgen Ehret

Hausarzt in Hechingen

Vergabe des ersten Stipendiums 2026

Erstmals vergeben wurde das Dr. Berthold Dietsche Stipendium an Dr. Jürgen Ehret, der unmittelbar vor seiner Praxisgründung in Hechingen am Rand der Schwäbischen Alb stand. Die Auszeichnung folgt einem klaren Anspruch: Hausärzt:innen zu fördern, die die Versorgung vor Ort engagiert gestalten und mit neuen Ideen stärken – ganz im Sinne des Namensgebers. Kurz vor seiner Praxisgründung in Hechingen berichtete Dr. Jürgen Ehre was ihn antreibt und wofür er die Förderung einsetzen will.

Interview lesen

Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz bei der ersten Vergabe des Dr. Berthold Dietsche Stipendiums. | © Ronny Zimmermann

Ihre Bewerbung

Für das Stipendium ab 2027 ist der Bewerbungsschluss der 15. September 2026.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für das nächste Dr. Berthold Dietsche Stipendium bewerben möchten. Füllen Sie dazu bitte unser Online-Bewerbungsformular aus und beachten Sie die Informationen und Dokumente, die wir von Ihnen benötigen. Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir alle eingehenden Bewerbungen anhand der Auswahlkriterien geprüft haben.

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