Niederlassung und Anstellung

Deine Karriere in der Hausarztpraxis

 

Allgemeine Infos Arztzulassung Praxismodelle Unsere Angebote Leitfaden Niederlassung FAQ Kontakt

Ein Arzt hält nach seiner Niederlassung den Schlüssel für die Hausarztpraxis in der Hand.

In einer Hausarztpraxis arbeiten

Wenn du nach deiner Facharztweiterbildung als Hausärzt:in in der ambulanten Versorgung tätig werden möchtest, bieten sich dir zwei Möglichkeiten: Entweder du arbeitest als angestellter Arzt bzw. als angestellte Ärztin in einer Hausarztpraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum oder du machst dich mit deiner eigenen Praxis selbstständig.

Wer gesetzlich versicherte Patient:innen behandeln möchte, braucht eine Zulassung als Vertragsarzt für den gewünschten Planungsbereich. Dafür wendest du dich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Sie unterstützt dich beim Zulassungsverfahren und stellt den Zulassungsantrag an den sogenannten Zulassungsausschuss, ein Gremium aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen.

  • 1

    Facharzt werden

    Du absolvierst eine Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin oder Innere Medizin.
     

    Mehr Infos

  • 2

    Vertragsarzt werden

    Um eine eigene Praxis zu eröffnen, brauchst du eine Zulassung als Vertragsarzt von der Kassenärztlichen Vereinigung.

    Mehr Infos

  • 3

    Praxis gestalten

    Du gestaltest deine Karriere in deiner Praxis nach deinen eigenen Vorstellungen und Wünschen.
     

    NiederlassungsBegleitung


 

Junge Hausärztin in weißem Kittel sitzt glücklich mit einem Tablet am Schreibtisch. | © iStock/fizkes

Zulassung als Vertragsarzt

 

  • 1

    Eintrag ins Arztregister

    Um als Vertragsarzt zugelassen zu werden, trägst du dich als Erstes in ein Arztregister ein. Dafür musst du eine Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem medizinischen Fachgebiet vorweisen. Arztregister werden für jeden Zulassungsbezirk von der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) geführt.

    Zum Arztregister

  • 2

    Warteliste Allgemeinmedizin

    Nicht erforderlich aber empfehlenswert ist es, sich nach dem Eintrag in das Arztregister bei der KVBW auf eine Warteliste im Fachgebiet Allgemeinmedizin setzen zu lassen. Wartelisten werden für alle Fachgruppen geführt, für die ein Zulassungsstopp besteht. Lässt du dich als Ärzt:in in eine Warteliste eintragen, bekundest du dein Interesse, dich in einem Gebiet niederzulassen, das eigentlich für neue Praxen gesperrt ist und sammelst Wartezeiten. Die Wartezeiten werden vom Zulassungsausschuss dann bei der Vergabe eines ausgeschriebenen Arztsitzes berücksichtigt.

    Zur Warteliste

  • 3

    Praxisstandort finden

    Um die Zulassung als Vertragsarzt beantragen zu können, musst du wissen, wo du künftig praktizieren willst und deinen Vertragsarztsitz angeben. Dabei kannst du dich zwischen einer Praxisgründung und einer Praxisübernahme entscheiden.

     

    Zur NiederlassungsBegleitung

     

  • 4

    Zulassungsantrag stellen

    Bist du in ein Arztregister aufgenommen worden und hast einen Praxisstandort gefunden, kannst du einen Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt beim örtlichen Zulassungsausschuss stellen. Für die Zulassung als Vertragsarzt ist nicht nur die berufliche Eignung entscheidend, sondern auch das Alter des Antragstellers sowie seine familiäre Situation und seine Berufserfahrung.

    Zu den Zulassungsausschüssen

  • Zulassung

    Ist dein Zulassungsantrag vom Zulassungsausschuss genehmigt, hast du es geschafft. Du bist nun offiziell Vertragsarzt und kannst mit einer eigenen Praxis in dem von dir gewählten Planungsbereich starten.

Anstellung versus Selbständigkeit

Sich mit einer Praxis niederzulassen bedeutet, sich selbstständig zu machen und ein eigenes kleines Unternehmen zu gründen. Dabei hast du die Wahl zwischen verschiedenen Praxismodellen. Welche Praxisform die richtige für dich ist, hängt davon ab, welcher Charaktertyp du bist und was du dir für deine berufliche Zukunft wünschst.


 

Praxismanagement und Verdienst

Wer sich mit einer eigenen Praxis selbstständig macht, ist nicht mehr nur Arzt sondern auch Unternehmer! Welche neuen Herausforderungen auf euch zu kommen und wie ihr sie ohne große Probleme meistern könnt, erfahrt ihr bei uns in 158 Sekunden:

Praxis Gestalten

Praxismodelle

Einzelpraxis für Selbstverwirklicher

Wenn du gerne unabhängig von anderen bist und bei beruflichen und wirtschaftlichen Entscheidungen keine Kompromisse eingehen möchtest, kannst du eine Einzelpraxis gründen oder von einem Vorgänger übernehmen. Als Arzt oder Ärztin in einer Einzelpraxis bist du nicht zwingend ein Einzelkämpfer: Du kannst dich mit anderen Fachkolleg:innen zu einem Praxisnetz zusammenschließen oder weitere Ärzt:innen anstellen.
 

Gemeinschaftspraxis für Teamplayer

Wenn du gerne mit Kolleg:innen zusammenarbeitest und das finanzielle Risiko einer Selbstständigkeit teilen möchtest, kannst du dich mit anderen Hausärzt:innen in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) niederlassen. Dort habt ihr gemeinsam viele Möglichkeiten, eure Work-Life-Balance flexibel zu gestalten, braucht aber einen Partner mit ähnlichen Vorstellungen an eurer Seite.

 

Praxisgemeinschaft für Gewinnmaximierer

Wenn du dir die laufenden Praxiskosten, aber nicht die Gewinne teilen möchtest, kannst du dich in einer Praxisgemeinschaft niederlassen – einem Zwischenmodell zwischen Einzelpraxis und BAG. Du teilst dir mit deinem Kollegen oder deiner Kollegin zusammen die Praxisräumlichkeiten, behandelst aber jeweils einen eigenen Patientenstamm.
 

MVZ für Abenteurer

Wenn du es gerne etwas größer und fachübergreifend magst, hast du die Möglichkeit ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen oder dich dort anstellen zu lassen. In einem MVZ arbeiten sehr viele verschiedene Ärzt:innen zusammen. Für die Gründung eines MVZ brauchst du mindestens zwei Vertragsarztsitze.

 

Teilzulassung für Flexible

Bei einer Teilzulassung bist du mit deiner eigenen Praxis in Teilzeit selbstständig. Die vorgeschriebene Präsenzzeit reduziert sich dabei auf 12,5 Stunden oder 19 Stunden pro Woche (25 Stunden bei einer vollen Zulassung). Bei diesem Praxismodell kannst du selbst wählen, ob du die restliche Zeit für deine Familie und Hobbies investierst oder in Teilzeit arbeiten möchtest.
 

Anstellung für Unabhängige

Als angestellter Arzt beziehst du ein festes Gehalt, hast geregelte Arbeitszeiten, bekommst Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bist mit wesentlich weniger Bürokratie konfrontiert. Du trägst kein wirtschaftliche Risiko und kannst auch in eigentlich gesperrten Planungsbereichen arbeiten. Eine Anstellung ist vor allem für Berufseinsteiger, als Übergang vor der Selbstständigkeit eine interessante Alternative.


 

© iStock/seb_ra

Beispielkarrieren

Acht Hausärzt:innen aus Baden-Württemberg berichten, warum sie sich für den Beruf als Hausärzt:in entschieden haben und wie unterschiedlich der Karriereweg in die Allgemeinmedizin sein kann.

Mehr erfahren


 

Unsere Angebote für Hausärzt:innen im Überblick

Unsere Angebote näher erklärt

Unsere Angebote rund um deine Niederlassung oder Anstellung

Unsere NiederlassungsBegleitung unterstützt dich umfassend auf deinem Weg zur erfolgreichen Praxisgründung oder -übernahme.

NiederlassungsBegleitung

Unsere NiederlassungsBegleitung unterstützt Sie umfassend auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Praxisgründung oder -übernahme. Neben der Beratung zu Fördermöglichkeiten sind wir auch nach Ihrer Niederlassung für Sie da und begleiten Sie mit unserem Mentoring durch erfahrene Hausärztinnen und Hausärzte.

P.S. Als Mitglied im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg können Sie die NiederlassungsBegleitung kostenfrei in Anspruch nehmen. Studierende der Humanmedizin erhalten ihre Mitgliedschaft kostenfrei.

Jetzt informieren Mitgliedschaft beantragen

First Five Academy

Die "First Five Academy" ist ein Angebot für Mitglieder des Hausärzteverbands Baden-Württemberg in den ersten fünf Jahren nach abgeschlossener Facharztprüfung. Es bietet nach einem gemeinschaftsbildenden, zweitägigen Startseminar („Auf die Plätze, fertig, Hausärzt:in!“) zielgruppenspezifische Seminare, Mentoring-Angebote und eigene Qualitätszirkel sowie Beratungen durch erfahrene Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

Mehr erfahren

Junge Moderatorin spricht vor einem MFA-Seminar. | © iStock/skynesher
Telefonische Beratung rund um die Hausarztpraxis und die Allgemeinmedizin. | © iStock/fizkes

Online Karriere-Beratung

Wir beantworten dir deine Fragen rund um deine Karriere in der Hausarztmedizin. 

Mehr erfahren

Hausarzt A-Z

Studierende und angehende Hausärzt:innen finden hier wichtige Informationen rund um die Niederlassung und den Hausarztberuf.

Mehr erfahren

Älterer Hausarzt gibt in seiner Hausarztpraxis einer jungen Hausärztin die Hand. | © iStock/fizkes

Praxisabgabe und -übernahme

Du möchtest eine Praxis mit HZV-Patient:innen übernehmen? Um dir die Übernahme einer Praxis erfolgreich und so einfach wie möglich zu gestalten, unterstützen wir dich bei dieser wichtigen Entscheidung und stehen für deine offenen Fragen bereit.

Mehr erfahren

Kodex Anstellung

Um die Anstellung in Baden-Württemberg zu vereinheitlichen und allen Ärzt:innen in Anstellung gute Arbeitsbedingungen zu garantieren, hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg den Kodex Anstellung erarbeitet. Wir bieten eine Übersicht von Hausärzt:innen in Baden-Württemberg, die sich freiwillig verpflichtet haben, Ärzt:innen in Anstellung eine sichere wirtschaftliche Grundlage und gute Arbeitsbedingungen zu bieten.

Jetzt informieren

 

Junge Hausärztin sitzt mit einem älteren Patienten im Behandlungszimmer am Schreibtisch. | © iStock/seb_ra

Leitfaden für angehende Hausärzt:innen

Für angehende Hausärzt:innen hat der Deutsche Hausärzteverband e.V. einen eigenen Leitfaden entwickelt, um dir deinen Weg in die Hausarztpraxis zu erleichtern und dir die wichtigsten Fragen rund um die Weiterbildung, die Niederlassung oder die Rahmenbedingungen und Perspektiven der hausärztlichen Tätigkeit zu beantwortet. Den Leitfaden kannst du kostenfrei als gebundene oder digitale Ausgabe bestellen.

Weiterbildung und Quereinstieg
Einstieg in die hausärztliche Versorgung
Niederlassung leicht gemacht
Wegbegleiter
Hilfen, Muster und Checklisten
Leitfaden kostenlos bestellen

Unsere Foren helfen dir weiter

 

 

Anstellung oder Niederlassung?

Wer in einer Hausarztpraxis arbeiten möchte, muss sich nicht unbedingt selbstständig machen. Als Ärzt:in in Anstellung beziehst du ein festes Gehalt, hast geregelte Arbeitszeiten, bekommst Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bist mit wesentlich weniger Bürokratie konfrontiert. Man trägt kein wirtschaftliche Risiko und kann auch in eigentlich gesperrten Planungsbereichen arbeiten. Eine Anstellung ist vor allem für Berufseinsteiger, als Übergang vor der Selbstständigkeit oder während der Familienplanung (Lohnfortzahlung in Elternzeit) eine interessante Alternative.

Zum Forum Anstellung

 

Ärztinnen ticken anders

Unsere Hausärztinnen aus dem Hausärzteverband Baden-Württemberg wissen: Den Arztberuf mit Familie zu vereinbaren und nebenbei Karriere zu machen ist nie einfach – in der Niederlassung funktioniert es aber definitiv am besten. Um euch Medizinstudentinnen, Ärztinnen in Weiterbildung und Berufseinsteigerinnen beim Schritt in die Praxis mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, haben sie deshalb das „Forum Hausärztinnen” gegründet und ein eigenes Coaching-Programm entwickelt.

Zum Forum Hausärztinnen

 

Ärzt:in und Unternehmer:in

Als angestellte/r Fachärzt:in zu arbeiten bedeutet, dass du hauptsächlich der Arbeit nachgehst, für die du im Studium und der Weiterbildung ausgebildet wurdest: die Medizin. Wenn du dich mit einer eigenen Praxis selbstständig machst, wird du mit neuen Aufgaben aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung konfrontiert.

Mitglied werden

Werde jetzt Mitglied im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg und profitiere von zahlreichen Vorteilen und Vergünstigungen. Zum Beispiel kannst du unsere NiederlassungsBegleitung kostenfrei in Anspruch nehmen. Studierende der Humanmedizin erhalten ihre Mitgliedschaft kostenfrei, Ärzt:innen in Weiterbildung zahlen einen ermäßigten Beitrag.

Mehr erfahren Angebote für Ärzt:innen in Anstellung

Hausarzt hört seiner Patientin im Behandlungszimmer aufmerksam zu. | © iStock/FatCamera

 

FAQ - Anstellung und Niederlassung

Bei offenen Fragen freuen wir uns auf deine Anfrage!

  • Angestellte Ärztinnen sind flexibler in ihrer Familien- und Lebensplanung und können bei Bedarf einfacher den Arbeitsort wechseln. Zudem haben angestellte Ärzt:innen die Möglichkeit Elternzeit und Elterngeld zu bekommen.
  • Niedergelassene Ärzt:innen sind in Ihrer Arbeitsplanung und im Arbeitsablauf sehr flexibel – so ist die Niederlassung auch sehr gut mit der Familie vereinbar, da man seine eigenen Arbeitszeiten an die privaten und familiären Termine anpassen kann. Niedergelassene Ärzt:innen profitieren von einem höheren Einkommen und können wichtige Entscheidungen zur Praxisstruktur eigenverantwortlich treffen.
Wenn die Gründung einer eigenen Hausarztpraxis bevorsteht, ist der offene Austausch mit Kolleg:innen sehr interessant und hilfreich zugleich. Auch ein persönliches Gespräch mit der aktuellen Chefin bzw. dem Praxisinhaber bzw. dem oder der Ausbilder:in kann wichtige Erfahrungen und Denkanstöße für die eigene Praxisgründung bringen. Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bietet mit der NiederlassungsBegleitung eine eigene Anlaufstelle mit persönlichem Austausch zu allen Fragen der Niederlassung an – wichtige Tipps und Tricks inkludiert.
Deeskalation ist das oberste Gebot. Das Praxispersonal sollte bei jedem Patientenkontakt Verständnis für die Probleme der Gegenseite aufbringen und dennoch freundlich und sachlich auf die Patient:innen eingehen und den Sachverhalt erklären.
Das hausärztliche Bauchgefühl beruht auf viel Erfahrung, unterstützt durch die Evidenz von z.B. Deximed und anderen medizinischen Quellen.
Junge Hausärzt:innen benötigen in den ersten Jahren viel Geduld und ebenso Mut zur Lücke, denn es muss und kann nicht alles abschließend beim ersten Patientenkontakt geklärt sein.
Die Hausarztpraxen werden in der zukünftigen Patientenversorgung eine immer wichtigere Rolle spielen. Hausärzt:innen sind in der Lage, sich auch mit „einfacheren“ Beratungsanlässen zu beschäftigen und können diese auch medizinisch einordnen. Die Kolleg:innen in den Kliniken kennen meistens nur die „schweren“ Fälle sowie Notfälle. Beispielsweise habe die Hausärzt:innen in der Corona-Pandemie einen entscheidenden Anteil der Patientenversorgung geleistet. Eine Hausarztpraxis ist zudem auf Case Management und auf die Versorgung dauerhaft chronisch kranker Patient:innen spezialisiert. Bei letzterer Gruppe ist nicht die Heilung der Krankheit, sondern die Begleitung und das Vermeiden von Verschlechterung das Ziel. Vor dem Hintergrund der Multimorbidität sind Hausärzt:innen diejenigen, die über das breiteste medizinische Wissen verfügen und die Patient:innen als Ganzes sehen. Folgendes Fragenbeispiel ist für eine Hausärztin oder einen Hausarzt tägliche Routine: Wie passen die Arthroseschmerzen in den Gelenken zur Herzinsuffizienz und zur Niereninsuffizienz?
Die HZV ist das Versorgungsmodell der Zukunft. Sie fördert die Arbeit im Team über Delegationskonzepte, überzeugt durch weniger Abrechnungsbürokratie als die Regelversorgung und ermöglicht dem oder der Praxisinhaber:in durch das Pauschalsystem ein höheres Einkommen zu erzielen. Letzteres ist die Basis für mehr Investitionen in die modernste und medizinisch aktuelle Praxisausstattung. Als zentraler Ansprechpartner für die Patient:innen steht die HZV für eine bessere Steuerung und medizinische Begleitung.

In der HZV gibt es aktuell nur für niedergelassene Ärzt:innen eine Fortbildungspflicht im Rahmen unserer ärztlichen PTQZ, außer in MVZ. Berufsrechtlich besteht jedoch für alle Ärzt:innen die Verpflichtung zur Fortbildung – hierzu müssen 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren nachgewiesen und des Landesärztekammer gemeldet werden.

Alle niedergelassene Hausärzt:innen haben diese Pflicht. Eigentlich sind auch angestellte Ärzt:innen sowie Privatärzt:innen von dieser Pflicht nicht ausgenommen. Jedoch hat die KV kein „Durchgriffsrecht“ auf die angestellten Ärzt:innen und Privatärzt:innen, so dass im Bereich der angestellten Ärzt:innen der oder die anstellende Ärzt:in die Bereitschaftsdienste übernehmen muss.

Das hängt sehr davon ab, wie groß die eigene Praxis ist oder werden soll, wo sich der Praxisort befindet und welche Praxisausstattung ausgewählt wird. Mehr darüber erfährst du auch in den persönlichen Terminen unserer Niederlassungsbegleitung. Jetzt Termin vereinbaren.

Hausarzt werden

Mehr zum Thema

Verdienstkalkulator

Erfahre mit unserem Kalkulator, wie viel du als Hausärzt:in in Baden-Württemberg verdienen kannst.

Praxis- und Stellenbörse

Finde aktuelle Praxisinserate oder Stellen für Ärzt:innen in Weiterbildung und Anstellung.

Wir beraten dich gerne!

 

Unser NiederlassungsBegleitung steht dir mit Rat und Tat zur Seite.

Bei allen Fragen rund um deine Niederlassung als Hausärtzin oder Hausarzt beraten wir dich gerne ganz individuell.

Kontaktiere uns!

Zur NiederlassungsBegleitung