NiederlassungsBegleitung
„Der Service des HÄVBW bietet bei allen Fragen Orientierung“
Dr. Matthias Willmann, Hausarzt in einer Gemeinschaftspraxis in Großbottwar, hat den Service des HÄVBW im Zuge seiner Niederlassung in Anspruch genommen und berichtet von seinen Erfahrungen.
Erster Schritt in die Niederlassung als Hausärzt:in
Eine Hausarztpraxis zu gründen oder zu übernehmen und erfolgreich zu führen, ist eine Herausforderung. Es gilt, viele Faktoren zu beachten, damit Ihr Niederlassungsvorhaben als Hausärztin oder Hausarzt ein voller Erfolg wird. Unsere NiederlassungsBegleitung unterstützt Sie umfassend auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Praxisgründung oder -übernahme.
So wird Ihre hausärztliche Niederlassung ein voller Erfolg
Machen Sie den Start in die eigene Praxis so einfach wie möglich: Mit unserem Service NiederlassungsBegleitung helfen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu allen wichtigen Fragestellungen, u.a. durch:
- Schritt-für-Schritt-Planung
- Hilfe bei der optimalen Standortwahl
- Vermittlung von Wissen rund um alle finanziellen Aspekte
- Unterstützung bei Beratungsterminen
- Mentoring durch erfahrene Hausärztinnen und Hausärzte
Alle Vorteile der NiederlassungsBegleitung im Überblick
Von Beginn an auf der sicheren Seite
Preise
Persönliche Unterstützung und Begleitung beim Start mit der eigenen Praxis
- Kostenfrei für Mitglieder im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg
- 125 € für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung | 450 € für angestellte Ärztinnen und Ärzte
Häufig gestellte Fragen
Hierfür gibt es verschiedene Optionen: Wir helfen Ihnen persönlich mit unserem Netzwerk aus niedergelassenen Ärzt:innen bei der Suche nach einer geeigneten Praxis. Zudem stellen wir die Praxis- und Stellenbörse auf unserer Homepage bereit, mit welcher Praxisabgeber nach einem Nachfolger suchen können. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bietet hierfür ebenfalls eine Börse an. Eine weitere Option ist das Ärzteblatt BW, bei dem ebenfalls Praxissuch- oder Praxisabgabe-Inserate aufgegeben werden können.
Ja, es gibt gewisse Vorgaben, wie lange Vertragsärzt:innen wöchentlich für die Versorgung der Versicherten unmittelbar zur Verfügung stehen müssen. Niedergelassene Ärzt:innen mit einem vollen Versorgungsauftrag müssen hierfür mindestens 25 Stunden in der Woche anbieten. Mit einem hälftigen Versorgungsauftrag müssen niedergelassene Ärzt:innen dementsprechend mindestens 12,5 Stunden in der Woche den Versicherten unmittelbar zur Verfügung stehen.
Nächster Schritt: Kontaktieren Sie uns
Ihr Ansprechpartner
Benjamin Körner steht Ihnen bei Fragen rund um die NiederlassungsBegleitung zur Seite und wird mit Ihnen den ersten Beratungstermin durchführen.
Gehen Sie jetzt den ersten Schritt in eine erfolgreiche Zukunft und treten Sie mit uns in Kontakt:
Tel. 0711 21747-600 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.