Nieder­­lassungs­­­­­Beglei­tung

Für einen guten Start in die eigene Praxis.
Unsere NiederlassungsBegleitung unterstützt dich umfassend auf deinem Weg zur erfolgreichen Praxisgründung oder -übernahme.

Erster Schritt in die Niederlassung als Hausärzt:in

Eine Hausarztpraxis zu gründen oder zu übernehmen und erfolgreich zu führen, ist eine Herausforderung. Es gilt viele Faktoren zu beachten, damit Ihr Niederlassungsvorhaben als Hausärztin oder Hausarzt ein voller Erfolg wird. Unsere NiederlassungsBegleitung unterstützt Sie umfassend auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Praxisgründung oder -übernahme.

Zwei junge niedergelassene Hausärztinnen unterhalten sich auf dem Flur in der Praxis. | © Tom Weller
Junge niedergelassene Hausärztin sitzt am Schreibtisch im Patientengespräch. | © Tom Weller

So wird Ihre hausärztliche Niederlassung ein voller Erfolg

Machen Sie den Start in die eigene Praxis so einfach wie möglich: Mit unserem Service NiederlassungsBegleitung helfen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu allen wichtigen Fragestellungen, u.a. durch:

  • Schritt-für-Schritt-Planung
  • Hilfe bei der optimalen Standortwahl
  • Vermittlung von Wissen rund um alle finanziellen Aspekte
  • Unterstützung bei Beratungsterminen
  • Mentoring durch erfahrene Hausärztinnen und Hausärzte

 

Alle Vorteile der NiederlassungsBegleitung im Überblick
 

Professionelle Ansprechpartner und Begleiter, die auch nach der Praxisgründung für Sie da sind
Ein von erfahrenen Hausärztinnen und Hausärzten entwickeltes Konzept
Zugriff auf ein breites Kollegennetzwerk
Maximale Chancen in einem Beruf mit Perspektive
Beratung zu Fördermöglichkeiten und -programmen

 

Von Beginn an auf der sicheren Seite
 

Preise


Persönliche Unterstützung und Begleitung beim Start mit der eigenen Praxis

  • Kostenfrei für Mitglieder im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg
  • 125 € für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung  |  450 € für angestellte Ärztinnen und Ärzte
     

-> Mitgliedschaft beantragen

FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten. | © iStock/Hiranmay Baidya

Häufig gestellte Fragen

Dies regelt in Baden-Württemberg und in allen anderen Bundesländern der jeweilige Landesausschuss, dem Ärzte- und Krankenkassenvertreter sowie Unparteiische angehören. Basis für die Entscheidung bildet die sogenannte Bedarfsplanung, die für alle Fachgruppen im ambulanten Bereich festlegt, wie viele Ärzt:innen sich wo niederlassen dürfen.
Hierfür gibt es verschiedene Optionen: Wir helfen Ihnen persönlich mit unserem Netzwerk aus niedergelassenen Ärzt:innen bei der Suche nach einer geeigneten Praxis. Zudem stellen wir die Praxis- und Stellenbörse auf unserer Homepage bereit, mit welcher Praxisabgeber nach einem Nachfolger suchen können. Die Kassenärztliche-Vereinigung BW bietet hierfür ebenfalls eine Börse an. Eine weitere Option ist das Ärzteblatt BW, bei dem ebenfalls Praxissuch- oder Praxisabgabe-Inserate aufgegeben werden können.
Die Chancen sind vielfältig: Zum einen ist hier das enge, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis mit einer direkteren Rückkopplung zu nennen. Dazu wächst die Flexibilität, nicht nur bei der Wahl des Leistungsspektrums, sondern auch bei der eigenen Arbeitsweise. So kann die Praxisorganisation, die Prozesse oder auch die Wahl der Kooperationspartner frei gestaltet werden. Zudem entfallen die häufig ungewollten Wochenend- und Nachtdienste inklusive der Schichtarbeit.
Ja, das ist möglich. Niedergelassene Vertragsärzt:innen können neben einem vollen Versorgungsauftrag maximal 13 Stunden in der Woche nebenberuflich tätig sein. Hat der niedergelassene Arzt einen hälftigen Versorgungsauftrag inne, sind maximal 26 Stunden an Nebentätigkeiten in der Woche möglich.
Ja, es gibt gewisse Vorgaben, wie lange Vertragsärzt:innen wöchentlich für die Versorgung der Versicherten unmittelbar zur Verfügung stehen muss. Niedergelassene Ärzt:innen mit einem vollen Versorgungsauftrag müssen hierfür mindestens 25 Stunden in der Woche anbieten. Mit einem hälftigen Versorgungsauftrag müssen niedergelassene Ärzt:innen dementsprechend mindestens 12,5 Stunden in der Woche den Versicherten unmittelbar zur Verfügung stehen.
Hierfür ist eine Berufserlaubnis nach deutschem Recht notwendig. Für die Beantragung ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zuständig. Sobald die Berufserlaubnis vorliegt, kann eine Niederlassung in Baden-Württemberg angestrebt werden.

 

Nächster Schritt: Kontaktieren Sie uns

Ihr Ansprechpartner

Benjamin Körner steht Ihnen bei Fragen rund um die NiederlassungsBegleitung zur Seite und wird mit Ihnen den ersten Beratungstermin durchführen.

Gehen Sie jetzt den ersten Schritt in eine erfolgreiche Zukunft und treten Sie mit uns in Kontakt: 
Tel. 0711 21747-600 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontaktformular Hausarztservices